Vergütung der Unternehmensführungsorgane
Wandel der Corporate Governance in Deutschland aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben - Umsetzung gem. Regierungsentwurf des ARUG II
Die geänderten Vorgaben zur Vergütungsberichterstattung verfolgen das Ziel, die Transparenz hinsichtlich der Vergütung der Organmitglieder zu erhöhen
Von Sean Needham, Prof. Dr. Stefan Müller
Nach langem Warten hatte das BMJV den Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) am 11.10.2018 vorgelegt. Der vorliegende Beitrag analysiert auf der Basis des mittlerweile veröffentlichten Regierungsentwurfs die möglichen Folgen der Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht auf die Ausgestaltung der Corporate Governance in Deutschland. Neben der Integration von Finanzintermediären in das nationale Corporate Governance-System sind die Vorgaben zum nun obligatorischen "Say-on-Pay"-Votum auf der Hauptversammlung und zum Zustimmungsverfahren bei Geschäften mit nahestehenden Personen hervorzuheben.
Die neugefasste EU-Aktionärsrechte-Richtlinie 2017/828 (AR-RL II) zielt auf die Stärkung der Mitwirkungsrechte von Aktionären und auf die Erleichterung von
deren Ausübung ab. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung beinhaltet die Richtlinie weitreichende Vorgaben.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2018; Seite 119 bis 123) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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