Risikoberichterstattung von Unternehmen
Nichtfinanzielle Berichterstattung in der Unternehmenspraxis - Anwendungserfahrungen in 2017 – ein Studienbericht
Durch das CSR-RLUG sind die Anforderungen an die Risikoberichterstattung von Unternehmen gestiegen
Dr. Hans-Jürgen Hillmer
Hinsichtlich der Berichterstattung sehen sich große, aber auch kleine Unternehmen mit gestiegenen Erwartungen von außen konfrontiert: Dazu hat nicht zuletzt das im März 2017 in Deutschland verabschiedete CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RLUG) beigetragen, das große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern dazu verpflichtet, über wesentliche nichtfinanzielle Belange Auskunft zu geben. Eine Studie zur praktischen Ausgestaltung des CSR-RLUG bei den DAX30-Unternehmen wurde im Mai 2018 vorgelegt. Über die Kernergebnisse dieser Studie wird nachfolgend berichtet.
Zu den in letzter Zeit stark angestiegenen Erwartungen an die Berichterstattung hat insbesondere das im März 2017 in Deutschland verabschiedete CSR-RLUG geführt; es verpflichtet große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern dazu, über wesentliche nichtfinanzielle Belange Auskunft zu geben. Die Berichterstattung ist erstmalig für Geschäftsjahre erforderlich, die nach dem 31.12. 2016 begonnen haben. Sie umfasst Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2018; Seite 138 bis 140) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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