Umwelt- und Sozialberichterstattung
Nachhaltigkeitsexpertise als Kompetenzprofil des Aufsichtsrats
Deutscher Corporate Governance Kodex und Impulse durch die EU-Sustainable-Finance-Regulierungen
Prof. Dr. Patrick Velte
Im Vergleich zur Finanz- und Branchenexpertise ist die Nachhaltigkeitsexpertise des Aufsichtsrats im europäischen und deutschen Gesellschaftsrecht bislang nicht kodifiziert, abgesehen von der Beachtung der Mitbestimmungsregelungen. Allerdings ergeben sich durch die EU-Sustainable-Finance-Regulierungen zentrale Auswirkungen auf das nachhaltigkeitsorientierte Kompetenzprofil des Aufsichtsrats. In der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde erstmals die Nachhaltigkeitsexpertise im Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss empfohlen.
Der vorliegende Beitrag nimmt eine Operationalisierung der Kodexempfehlungen zur Nachhaltigkeitsexpertise auf der Grundlage der EU-Sustainable-Finance-Regulierungen vor. Hierbei steht insbesondere die Erhöhung der Umweltexpertise im Aufsichtsrat im Fokus.
Als Reaktion auf den US-amerikanischen Sarbanes-Oxley-Act 2002 und die damalige Finanzkrise 2007/08 hat die EU-Kommission seither eine Reihe von Rechtsakten zur Stärkung der Qualität der Unternehmensberichterstattung, Corporate Governance und Abschlussprüfung verabschiedet. Neben der Steigerung der Unabhängigkeit der externen Abschlussprüfung wurde bereits in der damaligen Abschlussprüfer-Richtlinie 2006/43/EG der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats für Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) grundsätzlich vorgeschrieben, wobei dieser mindestens einen unabhängigen Finanzexperten (mit Sachverstand in Rechnungslegung und/oder Abschlussprüfer) aufweisen musste.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2023; Seite 78 bis 86) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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