Reform des Deutschen Corporate Governance-Kodex
Weiterentwicklung der Corporate Governance durch den DCGK 2020
Der DCGK (2020) hat sich im Zuge seiner grundlegendsten Reform deutlich an internationale Corporate-Governance- Kodizes angenähert
Sean Needham
Nach der Prüfung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist die überarbeitete Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20.3.2020 nach langem Warten in Kraft getreten. Der neugefasste Kodex enthält zum einen durch die Einführung der Kategorie der Grundsätze eine grundlegend neue Regelungsstruktur. Zum anderen wurden insbes. weiterführende Empfehlungen zur Ausgestaltung der Vorstandsvergütung und zu den Anforderungen an die Unabhängigkeit von Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat verankert. Im vorliegenden Beitrag werden die Kodexänderungen kommentierend dargestellt und es wird analysiert, inwieweit die Anpassungen zur Weiterentwicklung der hiesigen Corporate Governance (CG) beitragen.
Die von der Regierungskommission vorgelegte Fassung des "neuen" Kodex stellt die bisher grundlegendste Überarbeitung dieses Normenwerks seit seiner Einführung dar und trägt neben dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) maßgeblich zum Wandel der CG in Deutschland bei.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2020; Seite 119 bis 123) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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