Qualifikationsmatrix empfohlen
Kompetenzprofile von Aufsichtsrats- und Prüfungsausschussmitgliedern: Inhaltsanalyse der Qualifikationsmatrizen
Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied pro Unternehmen verfügt über Expertise im Rechnungswesen
Prof. Dr. Reiner Quick, Kevin Gauch, Rebekka Ballering
Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist. In diesem Kontext ist eine Qualifikationsmatrix zu erstellen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Berichterstattung für die DAX-40-Unternehmen und zeigt Verbesserungsbedarf auf.
Das Diversitätsmanagement eines Unternehmens nimmt inzwischen für zahlreiche Stakeholder eine bedeutende Rolle bei der Entscheidungsfindung ein. So wird beispielsweise die Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat und Vorstand von vielen Investoren als wesentliches Kriterium betrachtet. Diversität beschränkt sich jedoch keineswegs auf geschlechterspezifische Merkmale, sondern umfasst weitere Unterscheidungsmerkmale, beispielsweise Kompetenzen. § 105 Abs. 1 AktG sieht eine klare Trennung zwischen Leitungs- und Kontrollorgan vor, d.h. ein Aufsichtsratsmitglied kann nicht gleichzeitig im Vorstand der Gesellschaft tätig sein. Der Aufsichtsrat übernimmt nach § 111 Abs. 1 AktG die Überwachung der Geschäftsführung.
Um diese Funktion zeitgemäß und umfassend ausüben zu können, bedarf es kompetenter Aufsichtsräte. Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), das am 1.7.2021 in Kraft trat, hat die Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder von Unternehmen von öffentlichem Interesse verschärft, um das Vertrauen der Anleger in den deutschen Kapitalmarkt zu stärken. Nach § 100 Abs. 5 AktG muss nunmehr mindestens ein Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf demGebiet der Abschlussprüfung verfügen. Zudem müssen die Mitglieder in ihrer Gesamtheit Branchenkenntnisse aufweisen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2024; Seite 24 bis 28) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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