Nachhaltigkeitsberichterstattung
Sustainability Due Diligence & Governance in den ESRS
Die ESRS 1 und 2 und ihre Rolle am Weg zu einer neuen Sustainable Corporate Governance
Dr. Josef Baumüller
Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 begann eine neue Zeitrechnung in der Berichterstattung europäischer Unternehmen. Diese erhielt Ende Oktober noch konkretere Gestalt – die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nahmen die letzten politischen Hürden und konnten ebenso in Kraft gesetzt werden. Erst mit diesen Standards lässt sich nun die volle Tragweite der Reformen erkennen: Weit über den Rahmen der Unternehmensberichterstattung hinaus werden Leitungs- und Aufsichtsorgane in die Pflicht genommen, ihre Rollen in Nachhaltigkeitsfragen neu zu definieren und sich in einem bisher nicht gekannten Umfang mit den Anliegen ihrer Stakeholder zu befassen.
Die CSRD ist die Grundlage der gegenwärtigen Bestrebungen der EU-Kommission, die Nachhaltigkeitstransparenz europäischer Unternehmen massiv auszuweiten – in qualitativer wie in quantitativer Hinsicht. Sie stellt jedoch im Hinblick auf die Inhalte der zukünftig geforderten Nachhaltigkeitsberichte nur eine Rahmennorm dar; die Konkretisierung der Berichtspflichten erfolgt in Form spezifischer Standards, die von der EFRAG erarbeitet und durch die EU-Kommission selbst (ggf. nach weiteren Modifikationen) übernommen werden. Durch solche detaillierten Vorgaben für die Berichterstattung soll erreicht werden, von Unternehmen vollständigere, vergleichbarere und verlässlichere Nachhaltigkeitsinformationen einzufordern.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2023; Seite 279 bis 285) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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