Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Vergleich mit dem deutschen Lieferkettengesetz und Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Rechnungslegung: Die CSRD-pflichtigen Unternehmen müssen den Sorgfaltspflichtenbericht künftig nicht offenlegen
Prof. Dr. Inge Wulf, Prof. Dr. Patrick Velte
Nach langen kontroversen Diskussionen hat der EU-Rat am 15.3.2024 die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) angenommen. Gegenüber der Trilogfassung wurden in der beschlossenen Fassung der CSDDD einige signifikante Anpassungen vorgenommen. Das Europäische Parlament stimmte der Richtlinie am 14.4.2024 zu. Die CSDDD umfasst die Beachtung von spezifischen sozialen und umweltrelevanten Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Insofern stellt die CSDDD einen zentralen Bestandteil des ambitionierten EU-Green-Deal-Projekts in enger Verbindung mit der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dar. Der vorliegende Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die zentralen Inhalte der CSDDD im Vergleich mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und geht schwerpunktmäßig auf die Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.
Seit der Finanzkrise zielen die Reformbemühungen der EU-Kommission zunehmend darauf ab, die Unternehmen zu einer intensiveren Nachhaltigkeitsstrategie zu bewegen. Hierbei wird dem kapitalmarktorientierten Environmental, Social- & Governance (ESG)-Konzept der Nachhaltigkeit gefolgt. Bereits im Jahre 2014 wurde die sog. EU-Non Financial Reporting Directive (NFRD) verabschiedet, wonach seit dem Geschäftsjahr 2017 bestimmte Public Interest Entities (PIEs) eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen.
Nach § 289c Abs. 3 Nr. 4 HGB bezieht die nichtfinanzielle Erklärung auch die Lieferkette ein. In diesem Kontext ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Berichtsschwelle zur Lieferkette im Vergleich zu den nichtfinanziellen Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit in der nicht finanziellen Erklärung deutlich erhöht ist (§ 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB).5 In jüngerer Zeit steht das ambitionierte "GreenDeal"-Projekt im Mittelpunkt der EU-Regulierungen, welches die Erreichung der Klimaneutralität in der EU bis 2050 anstrebt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2024; Seite 126 bis 134) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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