Corporate Sustainability Due Diligence Directive


Vergleich mit dem deutschen Lieferkettengesetz und Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Rechnungslegung: Die CSRD-pflichtigen Unternehmen müssen den Sorgfaltspflichtenbericht künftig nicht offenlegen



Prof. Dr. Inge Wulf, Prof. Dr. Patrick Velte

Nach langen kontroversen Diskussionen hat der EU-Rat am 15.3.2024 die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) angenommen. Gegenüber der Trilogfassung wurden in der beschlossenen Fassung der CSDDD einige signifikante Anpassungen vorgenommen. Das Europäische Parlament stimmte der Richtlinie am 14.4.2024 zu. Die CSDDD umfasst die Beachtung von spezifischen sozialen und umweltrelevanten Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Insofern stellt die CSDDD einen zentralen Bestandteil des ambitionierten EU-Green-Deal-Projekts in enger Verbindung mit der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dar. Der vorliegende Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die zentralen Inhalte der CSDDD im Vergleich mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und geht schwerpunktmäßig auf die Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.

Seit der Finanzkrise zielen die Reformbemühungen der EU-Kommission zunehmend darauf ab, die Unternehmen zu einer intensiveren Nachhaltigkeitsstrategie zu bewegen. Hierbei wird dem kapitalmarktorientierten Environmental, Social- & Governance (ESG)-Konzept der Nachhaltigkeit gefolgt. Bereits im Jahre 2014 wurde die sog. EU-Non Financial Reporting Directive (NFRD) verabschiedet, wonach seit dem Geschäftsjahr 2017 bestimmte Public Interest Entities (PIEs) eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen.

Nach § 289c Abs. 3 Nr. 4 HGB bezieht die nichtfinanzielle Erklärung auch die Lieferkette ein. In diesem Kontext ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Berichtsschwelle zur Lieferkette im Vergleich zu den nichtfinanziellen Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit in der nicht finanziellen Erklärung deutlich erhöht ist (§ 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB).5 In jüngerer Zeit steht das ambitionierte "GreenDeal"-Projekt im Mittelpunkt der EU-Regulierungen, welches die Erreichung der Klimaneutralität in der EU bis 2050 anstrebt.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2024; Seite 126 bis 134) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Regulatorischer Rahmen der CSRD

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung und fordert weitreichende Anpassungen in den Geschäftsprozessen. Die nachfolgende beschriebene Studie zeigt, wie Vertrieb, Produktentwicklung, Beschaffung und Produktion mit den neuen regulatorischen Anforderungen umgehen. Ziel ist es, zentrale Herausforderungen zu identifizieren und strategische Chancen für langfristige Wettbewerbsvorteile aufzuzeigen.

  • Umsetzung der CSRD & Nachhaltigkeit

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt höhere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen. Die Studie analysiert Fortschritte zwischen 2022 und 2024. Die Analyse zeigt, dass viele Unternehmen noch unzureichend vorbereitet sind, obwohl ESG-Themen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Sie zeigt aber auch, dass die Unternehmen Fortschritte gemacht haben.

  • Klimarisiken in der Unternehmensberichterstattung

    Klimarisiken sind eine strategische Herausforderung mit weitreichenden Konsequenzen. Die vorliegende Erhebung untersucht, wie die DAX-Konzerne Klimarisiken in ihren Geschäftsberichten adressieren und dabei unterschiedliche Ansätze verfolgen. Von regulatorischen Herausforderungen bis hin zu Reputationsrisiken zeigt die Analyse die verschiedenen Schwerpunkte der Berichterstattung der Konzerne.

  • Kosten der Abschlussprüfung

    Die Kosten der Abschlussprüfung sind ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Berichterstattung und haben sowohl für Unternehmen als auch für Stakeholder eine hohe Bedeutung. In diesem Beitrag werden die Kostenstrukturen der Abschlussprüferleistungen der DAX-Konzerne im Geschäftsjahr 2023 untersucht. Dabei wird auch das Verhältnis zwischen Prüfungs- und Zusatzleistungen analysiert.

  • Effektives IT-Sicherheitsmanagement

    Cyberangriffe stellen eine der größten Herausforderungen für Unternehmen dar. Die Bedrohung durch Ransomware, Phishing-Attacken und Datenlecks ist in den vergangenen Jahren exponentiell gestiegen. Während der Fokus oft auf den finanziellen und operativen Auswirkungen solcher Angriffe liegt, wird häufig verkannt, dass auch das Management persönlich in die Haftung genommen werden kann.

  • CEOs: Performancevergleich

    Leistungs- bzw. Kapitalmarktkennzahlen europäischer und US-amerikanischer Unternehmen über einen Zeitraum von 20 Jahren wurden einer vergleichenden Analyse unterzogen. Dabei wurde der potenzielle berufliche CFO-Hintergrund der CEOs besonders berücksichtigt. Ein zentrales Ergebnis: Hinsichtlich der Performance-Größe Umsatz zeigt sich bei den US-Unternehmen ein signifikanter positiver Zusammenhang mit der CFO-Vergangenheit der CEOs, jedoch nicht bei den europäischen Unternehmen.

  • ESRS für KMU: die Arbeiten der EFRAG

    Die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) adressieren primär Großunternehmen; auf mittelbare Weise sind sie allerdings auch für KMU von hoher Relevanz. Um diese vor der damit verbundenen Gefahr überbordender Verwaltungskosten zu schützen, wurde die EFRAG beauftragt, spezifische Standards zu entwickeln, die dem Kriterium der Größenproportionalität Rechnung tragen.

  • Digitalisierte Ergebnissteuerung

    Mit dem Inkrafttreten des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) hat der Einfluss der Aktionäre auf die Vorstandsvergütung deutlich zugenommen. Aufsichtsräte stehen zunehmend unter Druck, ESG-Kriterien und andere Anforderungen von Investoren zu berücksichtigen. Die vorliegende Studie untersucht die Leistungsindikatoren der Vergütungssysteme von 320 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2022 und 2023.

  • Berichterstattung über steuerliche Aspekte

    Mit dem Ertragsteuerinformationsbericht verlangt der deutsche Gesetzgeber auf der Basis europäischer Vorgaben ein öffentliches Country-by-Country-Reporting für Steuerzahlungen bestimmter Unternehmen für nach dem 21.6.2024 beginnende Geschäftsjahre. Am 29.11.2024 hat die EU-Kommission einen Durchführungsrechtsakt dazu veröffentlicht, der jedoch erst für am oder nach dem 1.1.2025 beginnende Geschäftsjahre zu beachten ist.

  • Bei den ESG-Indikatoren im Fokus

    Mit dem Inkrafttreten des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) hat der Einfluss der Aktionäre auf die Vorstandsvergütung deutlich zugenommen. Aufsichtsräte stehen zunehmend unter Druck, ESG-Kriterien und andere Anforderungen von Investoren zu berücksichtigen. Die vorliegende Studie untersucht die Leistungsindikatoren der Vergütungssysteme von 320 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2022 und 2023.

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