Einheitlichere Standards für EU-Biosiegel


EU-Öko-Verordnung mit strengen Vorgaben – mehr Kontrollen nötig
Fast zwei Drittel der Verbraucher kaufen zumindest manchmal Bio-Lebensmittel

(22.04.14) - Bioprodukte stehen hoch im Kurs. Fast zwei Drittel der Verbraucher (64 Prozent) kaufen zumindest manchmal Biolebensmittel, wie eine forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigte. Label wie das EU-Biosiegel sollen dabei Orientierung geben. Welche Anforderungen die Produkte erfüllen müssen, um das EU-Biosiegel tragen zu dürfen, schreibt die EU-Öko-Verordnung vor. Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur Überarbeitung der Verordnung veröffentlicht. Er sieht einheitlichere Standards vor. Es gebe aber Nachbesserungsbedarf, so der vzbv.

"Das Bio-Siegel soll das Vertrauen der Verbraucher in Bioprodukte stärken. Der Ansatz, Standards zu vereinheitlichen, ist richtig. Ebenso wichtig ist es aber, dass die Vorgaben auch eingehalten und angemessen kontrolliert werden", sagt Jutta Jaksche, Referentin Lebensmittel beim vzbv.

Der Verband begrüßt, dass sich die Vorgaben etwa für die Kontrollen in den Ländern annähern werden und dass diese neben Landwirten und Verarbeitern künftig auch die Händler einschließen. In der Vergangenheit hatten die Mitgliedsstaaten zu viele Möglichkeiten, die Verordnung individuell auszulegen. Positiv ist auch, dass Betriebe, die ihre Waren mit dem Biosiegel kennzeichnen wollen, nun komplett auf Bio umstellen müssen. Das heißt: Wer Biogemüse anbaut, muss auch seine Rinder nach Biovorgaben halten. Das hatte der vzbv seit Langem gefordert.

Kontrollen sicherstellen
Damit die Vorgaben auch durchgesetzt werden, müssen aus Sicht des Verbands die notwendigen Ressourcen für Kontrollen zu Verfügung stehen. Das sei derzeit nicht der Fall. Der vzbv wird sich in der weiteren Diskussion über die Überarbeitung der Verordnung für eine Stärkung der Kontrollen einsetzen. Er fordert zudem strengere Regelungen für die Umweltfreundlichkeit von Verpackungen bei Bio-Lebensmitteln und klarere Regeln für die Tierhaltung. Tierhaltung nach Biostandards solle in Zukunft nicht nur nach der Zahl der Tiere pro Fläche und dem Alter der Tiere bemessen werden. Die Verwendung bestimmter Rassen solle verbindlich festgelegt werden.

Weiteren Verbesserungsbedarf sieht der vzbv in einheitlichen Regeln und Kontrollen der Außerhausverpflegung. Statt verschiedener nationaler und privatwirtschaftlicher Standards brauche es klare und verbindliche Standards für Kantinen und für Restaurants. Derzeit ist dieser Bereich von Land zu Land zu unterschiedlich geregelt: In Dänemark und Frankreich beispielsweise gibt es nationale Vorgaben, in den Niederlanden und in Großbritannien existieren private Regeln. In Deutschland gibt es sowohl einen nationalen Standard wie auch Regeln der Privatwirtschaft.

Hintergrund
Die Europäische Öko-Verordnung wurde im Jahr 1991 erlassen und seitdem mehrmals überarbeitet. Zuletzt regelte der Rat der EU den Bereich im Jahr 2007 komplett neu. Die Verordnung (EWG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen definiert seitdem, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Steigender Bedarf an Compliance-Tools

    Das dänische Unternehmen Formalize, das für Whistleblower Software bekannt ist, sammelt in einer A-Series-Finanzierung 15 Millionen Euro ein und gibt die Einführung ihrer neuen Compliance-Operations-Plattform bekannt. Ziel des Unternehmens ist es, Europas führender Anbieter von Compliance-Software zu werden.

  • Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert, dass in dem beabsichtigten europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) eine sachgerechte Zuweisung von Verantwortlichkeiten entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette vorgenommen wird. Nur so können die Grundrechte der Betroffenen geschützt werden, deren Daten durch KI verarbeitet werden.

  • Sicherheit & Resilienz der digitalen Gesellschaft

    Mit der Einführung der Network and Information Systems 2.0 Directive (NIS2-Richtlinie) verfolgt die Europäische Union das Ziel, ein einheitliches und erhöhtes Niveau der Cybersicherheit in ihren Mitgliedsstaaten zu etablieren. Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. begrüßt die Richtlinie, die in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt wird.

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen