Versicherungen: Verbindliche Regeln für Vertrieb


Bessere Governance im Versicherungswesen: Versicherer sollten Finanzprodukte einem Realitätscheck unterziehen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband
Durch den Abschluss von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen hätten die Verbraucher nach einer Studie des Ökonomieprofessors Andreas Oehler in den vergangenen zehn Jahren Verluste von bis zu 160 Milliarden Euro erlitten


(25.11.11) - Eine realitätsgerechte und effiziente Gestaltung von Finanzprodukten fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) von der Versicherungswirtschaft. Anlass war die Jahrestagung des Dachverbandes GDV. Unter anderem müssten Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, um die Verluste bei vorzeitiger Kündigung im Rahmen zu halten. "Die Branche muss ihre Produkte einem Realitätscheck unterziehen und sich verbindliche Regeln für einen fairen Vertrieb geben", fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Ansonsten müsse der Gesetzgeber aktiv werden.

Durch den Abschluss von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen hätten die Verbraucher nach einer Studie des Ökonomieprofessors Andreas Oehler in den vergangenen zehn Jahren Verluste von bis zu 160 Milliarden Euro erlitten. Um solche Verluste in Zukunft zu reduzieren, fordert der vzbv:

>> Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen gleichmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Derzeit erhalte der Versicherungsvermittler direkt nach Eingang der ersten Zahlung des Kunden seine Provision. Diese Abschlusskosten verrechne das Versicherungsunternehmen in den ersten Jahren mit den eingehenden Beiträgen. Die Folge: Das Guthaben wachse zunächst nur sehr langsam, die Erträge seien marginal und der Rückkaufwert im Falle einer Vertragskündigung äußerst gering. Erfülle der Kunde seinen Vertrag nicht bis zum Ende der Laufzeit, mache er hohe Verluste. Dies sei heute sehr häufig der Fall, da gebrochene Erwerbsbiographien eher Regel als Ausnahme seien. Das Produkt entspreche damit nicht der Lebenswirklichkeit.

>> Versicherer müssen die prognostizierte Verzinsung auf die tatsächlich eingezahlten Beiträge beziehen, nicht auf den reinen Sparanteil. Die Verbraucher interessiere die Effizienz eines Produktes, die sich aus dem Verhältnis von Geldeinsatz und Rendite ergebe. Die Versicherungsunternehmen zögen jedoch von den tatsächlich geleisteten Beiträgen die diversen Kosten des Produktes ab und berechneten die Rendite ausschließlich auf den verbleibenden Sparanteil. Die Folge: Der Garantiezins erscheine deutlich höher als er real sei.

>> Die Versicherungsunternehmen müssen ihre Produkte auch ohne Provisionen und Zuwendungen in Form eines Nettotarifs anbieten. Derzeit könnten Verbraucher zwar eine Honorarberatung in Anspruch nehmen, um sich unabhängig von Provisionszahlungen beraten zu lassen. Entschieden sie sich am Ende für ein Versicherungsprodukt, müssten sie dieses jedoch meist bei einem Vermittler kaufen – und zahlten die Provisionen, obwohl sie keine Beratung mehr benötigten. Durch die Nettotarife würden diese zusätzlichen Kosten entfallen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

  • Auskunftsersuchen der Behörden

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst aus Berlin, hat ihren jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2024 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, von insgesamt 133 im Jahr 2023 zu 83 Anfragen in 2024.

  • Effizienzsteigerung des Finanzwesens

    Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (BVR, DSGV, VÖB und Bankenverband) haben am 1. Januar 2025 das giroAPI Scheme gestartet. Mit diesem Rahmenwerk setzen die Kreditinstitute in Deutschland auf die zukunftssichere API-Technologie, um die Entwicklung innovativer Dienstleistungen in einem ersten Schritt rund um den Zahlungsverkehr und Kontoinformationen voranzutreiben.

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen