Mehr Transparenz und Kundenorientierung


vzbv fordert Automobilhersteller in einem Brief auf, Verbrauchern verbindliche Informationen und Zusagen zu geben
Weitreichende Garantien für mögliche Folgeschäden von Software-Updates sind notwendig, um Dieselfahrer von einer freiwilligen Nachrüstung zu überzeugen



Anlässlich des Dieselgipfels haben die deutschen Automobilhersteller verschiedene Maßnahmen vorgestellt, mit deren Hilfe Dieselautos sauberer gemacht und die Luftqualität verbessert werden sollen. Dass dies mit den auf dem Tisch liegenden Vorschlägen gelingen wird, ist jedoch zweifelhaft. Zudem sind viele verbraucherrelevante Fragen auch nach dem Dieselgipfel ungeklärt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Hersteller in einem Brief auf, ihre Vorschläge zu konkretisieren sowie verbindliche Informationen und Zusagen zu geben.

"Die Autohersteller und ihr Dachverband haben eine Verpflichtung den Kunden gegenüber. Vertrauen ist verloren gegangen und muss nun neu erarbeitet werden. Halbherzige Maßnahmen helfen dabei nicht. Es darf nicht zu Fahrverboten kommen, weil die Angebote der Automobilbranche zu kurz greifen", sagt Ingmar Streese, Geschäftsbereichsleiter Verbraucherpolitik des vzbv.

Transparenz und Verbindlichkeit von Herstellern gefordert
Der vzbv hat sich mit einem Brief an die deutschen Automobilhersteller und den Verband der Automobilindustrie (VDA) gewandt, um verbindliche Informationen und Zusagen zu den Ergebnissen des Dieselgipfels zu erhalten. Hinter jedem Dieselauto deutscher Marke steht ein Verbraucher, der nach wie vor nicht weiß, in welchem Umfang er betroffen ist und was auf ihn zukommt. So haben beispielsweise Halter älterer Fahrzeuge, die sich keinen Neuwagen leisten können oder deren alte Diesel nicht nachgerüstet werden können, das Nachsehen.

Offene Fragen nach dem Dieselgipfel
Der Dieselgipfel hat für Dieselfahrer nicht viel Klarheit gebracht. Dafür aber viele neue Fragen aufgeworfen. Ob das Software-Update Fahrverbote verhindern wird und welche Rechte Verbraucher im Falle technischer Defekte infolge eines Updates haben, ist nach wie vor offen. Der vzbv fordert von Herstellern, dass diese ihre Kunden vor der Nachrüstung informieren, welche Risiken und Ansprüche sie im Zuge einer Nachrüstung hätten.

"Eine von den Herstellern angekündigte Gewährleistung auf das Software-Update ohne Details bekannt zu geben, ist Verbrauchern nicht zumutbar. Die Hersteller müssen den Verbrauchern umfassende und rechtsverbindliche Garantien zusagen, um verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen und die Kunden von der freiwilligen Nachrüstung zu überzeugen", so Streese.

Umstiegsprämien: schnelle Flottenerneuerung zweifelhaft
Eine weitere angekündigte Maßnahme ist die Gewährung von "Umstiegsprämien" durch die Hersteller, um möglichst schnell alte Diesel durch neue Fahrzeuge zu ersetzen. Dabei ist fraglich, ob die bekannt gewordenen Prämienhöhen und die jeweiligen Förderbedingungen der Hersteller einen nennenswerten Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten können. Zudem ist der Nutzen für Verbraucher nicht erkennbar: "Kaufanreize, die nur einen Bruchteil des Neupreises ausmachen, werden nur im kleinen Umfang Fahrzeugneukäufe auslösen. Insbesondere Besitzer älterer Diesel, die meist aus finanziellen Gründen ein altes Fahrzeug besitzen, können sich auch mit der Kaufprämie keinen Neuwagen leisten. Somit wird die Umstiegsprämie mehr zum Marketinginstrument, als dass sie einen wirklichen Nutzen bringt für Verbraucher und Umwelt", so Streese. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 22.08.17
Home & Newsletterlauf: 21.09.17

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

  • Mehr Wettbewerb für weniger Steuergeldausgaben

    Wie die öffentliche Verwaltung genau Steuermittel im Rahmen des öffentlichen Einkaufs einsetzt, darüber herrscht in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern seit Jahrzehnten Unklarheit. Das soll sich mit der Einführung sogenannter "eForms" ändern. Ab dem 25.10.2023 werden standardisierte Bekanntmachungsdokumente für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte europaweit verpflichtend. Die Nortal AG begleitet die Einführung in Deutschland von Beginn an.

  • Datenschutz-Wiki wieder online

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. betreiben seit Anfang Juli 2023 gemeinsam das Datenschutz-Wiki weiter.

  • Über ein EQS-System Missstände melden

    Die österreichische Bundesbeschaffung GmbH (BBG) verleiht der EQS Group ihr Partner-Siegel. Der Einkaufspartner der öffentlichen Hand nimmt damit die digitalen EQS-Hinweisgebersysteme in das BBG-Portfolio auf.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen