Selbstregulierung in der Praxis umsetzen


Unabhängiger Beschwerdeausschuss für Geodatenkodex konstituiert
Nach dem Datenschutz-Kodex für Geodatendienste können Nutzer bei der Geschäftsstelle des SRIW Verstöße gegen den Kodex melden


(21.03.13) - Die Einhaltung des Datenschutz-Kodex für Geodatendienste wird künftig von einer Beschwerdestelle überwacht. Zu diesem Zweck hat sich der "Unabhängige Beschwerdeausschuss" des Vereins Selbstregulierung Informationswirtschaft (SRIW e.V.) konstituiert. Er setzt sich aus vier Rechtsanwälten mit Spezialisierung im IT-Recht zusammen.

In den Unabhängigen Beschwerdeausschuss wurden folgende Personen berufen:
>> Prof. Niko Härting (Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der HWR Berlin)
>> Dr. Thomas Lapp (Rechtsanwalt und Mediator)
>> Dr. Stefan Ricke (Fachanwalt für IT-Recht)
>> Thomas Stadler (Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz)
>> Zum Vorsitzenden des Ausschusses wurde Dr. Thomas Lapp gewählt.

Die Mitgliederversammlung des SRIW e.V. hatte im Januar beschlossen, ausschließlich unabhängige Experten in den Beschwerdeausschuss zu berufen. Der Vorstandsvorsitzende Harald Lemke sagte dazu: "Mit der Berufung der vier Experten, die alle die Qualifikation zum Richteramt besitzen, hat der SRIW seine Glaubwürdigkeit als freiwillige Selbstkontrolle bewiesen und die Voraussetzung für die Entwicklung weiterer Selbstverpflichtungen der Internetwirtschaft geschaffen."

Nach dem Datenschutz-Kodex für Geodatendienste können Nutzer bei der Geschäftsstelle des SRIW Verstöße gegen den Kodex melden. Der Beschwerdeausschuss prüft diese Verstöße und ist berechtigt, Entscheidungen zur Behebung von Verstößen zu treffen und Sanktionen zu verhängen. Inzwischen wurde auch eine telefonische Beratungsstelle eingerichtet, die über Geodatendienste, die im Kodex enthaltenen Verbraucherrechte sowie über Widerspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten informiert. Sie ist kostenlos unter der Nummer 0800 / 7237953 zu erreichen.

Der Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. wurde im August 2011 von den Unternehmen Deutsche Post, Deutsche Telekom, Google, Microsoft, Nokia, Encourage Directories, Panolife sowie dem Branchenverband Bitkom gegründet. Sein Ziel ist es, den Verbraucher- und Datenschutz im Internet zu fördern und durch Instrumente der Selbstregulierung in der Praxis umzusetzen. So können Verbraucher seit September 2012 die Plattform www.geodatendienstekodex.de nutzen, um sich über die Funktionsweise von Geodatendiensten und die Möglichkeiten zur Unkenntlichmachung von Bildmaterial zu informieren. (Selbstregulierung Informationswirtschaft: ra)

Selbstregulierung Informationswirtschaft: Kontakt

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

  • Auskunftsersuchen der Behörden

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst aus Berlin, hat ihren jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2024 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, von insgesamt 133 im Jahr 2023 zu 83 Anfragen in 2024.

  • Effizienzsteigerung des Finanzwesens

    Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (BVR, DSGV, VÖB und Bankenverband) haben am 1. Januar 2025 das giroAPI Scheme gestartet. Mit diesem Rahmenwerk setzen die Kreditinstitute in Deutschland auf die zukunftssichere API-Technologie, um die Entwicklung innovativer Dienstleistungen in einem ersten Schritt rund um den Zahlungsverkehr und Kontoinformationen voranzutreiben.

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen