Betriebsrenten und rechtssichere IT-Verwaltung


"2. BRBZ-Makler-Konferenz": Rechtssicherheit in Bezug auf die Betriebsrentner-Verwaltung
Gemäß der Erfahrungen des BRBZ und seiner Mitglieder hält die IT-Verwaltung in den wenigsten Unternehmen Compliance-Anforderungen stand


(10.11.11) - Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) veranstaltet am 11.11.2011 in München die "2. BRBZ-Makler-Konferenz" mit der Überschrift: "Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für Finanzdienstleister und Makler". Leitern von HR-Abteilungen, Betriebsräten, Steuerberatern, Finanzdienstleistern und Unternehmensberatern wird u. a. hierbei die Möglichkeit offeriert, wie man erstmals Rechtssicherheit in Bezug auf seine Betriebsrentner-Verwaltung erlangen kann.

Für Personalverantwortliche in den HR-Abteilungen ist es unabdingbar sich dezidiert mit den rechtlichen Hintergründen von Betriebsrentenversprechen und deren IT-Verwaltung auseinanderzusetzen. Rechtssichere IT-Verwaltung muss heutzutage mehr denn je die Verantwortlichen in den Personalabteilungen vor Haftungszugriffen schützen. Jedoch sieht die Realität deutlich anders aus: Gemäß der Erfahrungen des BRBZ und seiner Mitglieder hält die IT-Verwaltung in den wenigsten Unternehmen Compliance-Anforderungen stand. Außerdem war dem BRBZ bisher kein System bekannt, welches noch dazu den Unternehmen eine rechtssichere Verwaltung ihrer heutigen und zukünftigen Betriebsrentner verspricht.

Mit dem "Deutschen bAV Service" sei dies laut eigenen Angaben anders geworden. Grundlage der Onlinelösung "Deutschen bAV Service" sei seine selbst entwickelte und IT-basierte Verwaltungsplattform "DbAV-Service". Hierdurch werde eine der Königsdisziplinen der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontenlösungen erfüllt: Automatisierte und juristisch geprüfte Verwaltung von Versorgungswerken für alle Unternehmensgrößen.

Ob Vertragsverwaltung, laufende Verwaltung, Unverfallbarkeitsberechnungen, Abbildung von Versorgungswerksgestaltungen – die "DbAV-Service" garantiere eine allumfassende Administration mit integriertem Datenaustausch und ggf. notwendiger Schnittstellenanbindung. Der Vergangenheit angehören würden daher z. B.: Probleme bei der Datenübermittlung zur Rückstellungsberechnung von Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag, fehlerhafte Aufzeichnung von entsprechenden Personenbeständen und lange Beantwortungszeiten von Informationsanfragen.

Es sei eine Tatsache, dass die Einrichtung von Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung ausschließlich in die Hände von qualifizierten und befugten Rechts- und Steuerberatern gehöre, um Haftungsgefahren aus dem Weg zu gehen. Der Deutsche bAV Service koordiniert laut eigenen Angaben vor diesem Hintergrund eine umfassende Haftungsauslagerung für Arbeitgeber.

Unter anderem hierzu lädt der BRBZ zur 2. BRBZ Makler-Konferenz 2011 – Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für Finanzdienstleister und Makler ein. In Ergänzung zur umfassenden Beantwortung der zuvor genannten Fragestellungen erhalten die Seminarteilnehmer zielgenaue Konferenzunterlagen, mit deren Unterstützung sie die bestmögliche Positionierung im deutschen bAV-Markt erfahren werden. (Kenston Services: ra)

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