Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis


BvD begrüßt Beirat zum Beschäftigtendatenschutz im BMAS
Berufsverband weist auf Themengebiete mit besonderem Handlungsbedarf hin



Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt die Einberufung des neuen Beirats zum Beschäftigtendatenschutz durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das 14-köpfige Expertengremium unter Vorsitz der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin soll bis zum Jahresende Empfehlungen bezüglich der Notwendigkeit eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz erarbeiten. Besonderen Klärungsbedarf sieht der BvD unter anderem bei der Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis, einer pragmatischen Regelung der Informationspflichten sowie der Rolle der Datenschutzbeauftragten in ihrer Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Genauere Betrachtung verdient zudem das Spannungsfeld, in dem sich Datenschutzbeauftragte bewegen. Einerseits sind sie dem Verantwortlichen gegenüber zu Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet (vgl. Art. 38 Abs. 5 DSGVO), andererseits fungieren sie als Ratgeber für Betroffene, in diesem Fall für Beschäftigte (vgl. § 6 Abs. 5 BDSG i.V.m. § 38 Abs. 2 BDSG).

Für die praktische Arbeit der Datenschutzbeauftragten sind noch weitere Aspekte von Bedeutung. So bedarf es einer Klärung des Umfangs der auf Basis des Arbeitsvertrags zulässigen Verarbeitungstätigkeiten sowie eine Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen. Bei internationalen Konzernen mit Hauptsitz außerhalb der EU ist zudem die grenzüberschreitende Übermittlung von Beschäftigungsdaten innerhalb des Konzerns regelungsbedürftig. Themen wie die Einführung einer digitalen Personalakte, berufliche Wiedereingliederungsprozesse, die Überwachung von Beschäftigten unter besonderen Umständen und Background-Checks zu Bewerbern.

"Es ist aus unserer Sicht durchaus sinnvoll, die Öffnungsklausel in der Datenschutzgrundverordnung zu nutzen, um mit nationalen Normen den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland transparenter und sicherer zu gestalten", so BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing. "Damit ist nicht nur den Beschäftigten geholfen. Denn je konkreter die Regelungen ausgestaltet sind, desto mehr Rechtssicherheit besteht auch für die verantwortlichen Unternehmen und die für sie tätigen Datenschutzbeauftragten." (BvD: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 02.10.20

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

  • Auskunftsersuchen der Behörden

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst aus Berlin, hat ihren jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2024 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, von insgesamt 133 im Jahr 2023 zu 83 Anfragen in 2024.

  • Effizienzsteigerung des Finanzwesens

    Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (BVR, DSGV, VÖB und Bankenverband) haben am 1. Januar 2025 das giroAPI Scheme gestartet. Mit diesem Rahmenwerk setzen die Kreditinstitute in Deutschland auf die zukunftssichere API-Technologie, um die Entwicklung innovativer Dienstleistungen in einem ersten Schritt rund um den Zahlungsverkehr und Kontoinformationen voranzutreiben.

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen