Preiswettbewerb findet beim Dispozins nicht statt


Dispozinsen weiter zu hoch: Aktuelle Untersuchung von Finanztest zeigt - Ein Zinsdeckel muss her
Die Dispozinsen waren für die Tester nicht immer leicht zu ermitteln

(06.10.14) - Trotz historischen Zinstiefs liegen die Dispo- und Überziehungszinsen weiterhin bei vielen Banken im zweistelligen Bereich. Nur ein Sechstel der Institute hat die Zinssätze in letzter Zeit gesenkt. Viele Banken veröffentlichen die Zinskonditionen nicht im Internet. Das zeigt eine Untersuchung von Finanztest. Eine Zinsanpassung über den Preiswettbewerb findet beim Dispozins nicht statt. Deshalb fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen gesetzlichen Zinsdeckel.

Nur 250 der 1504 Finanztest überprüften Institute haben ihre Dispozinsen seit der letzten Untersuchung deutlich gesenkt. Damit bleibt bei den meisten Bankinstituten der Zinssatz überhöht. Die Institute mit gesenkten Zinssätzen zeigen, dass sich das Geschäft weiterhin wirtschaftlich betreiben lässt. Die aktuellen Debetsalden auf Verbraucherkonten betragen laut Bundesbankstatistik 11,8 Milliarden Euro. Es geht damit um substantielle Mehreinnahmen, die Institute durch überhöhte Zinsen auf Kosten der Verbraucher erwirtschaften. "Der Dispozins hat mit gängigen Marktzinsen nichts zu tun. Die Zinshöhe ist nicht Ausdruck eines Marktwettbewerbs", sagt Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzen beim vzbv.

Am 24. September 2014 wird sich der Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz in einer Anhörung dem Dispozins erneut widmen. Zu Grunde liegen zwei Anträge der Grünen- und der Linkenfraktion zur Begrenzung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite. Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag selbst nicht auf eine Deckelung einigen können. Sie plant, die Finanzinstitute zu verpflichten, Verbraucher bei der Inanspruchnahme des Dispokredites vor den Kosten zu warnen. Banken sollten bei mehr als nur kurzfristiger Dispo-Nutzung günstigere Möglichkeiten zur Finanzierung vorzuschlagen.

Im Mai 2014 hat die Verbraucherschutzministerkonferenz beschlossen, auf eine Begrenzung der Dispozinses hinzuwirken, wenn die Zinsen bis November nicht maßgeblich gesunken sind.

Transparenz alleine ist keine Lösung – Zinsdeckel gefordert
Die Schwierigkeiten von Finanztest, die Dispokreditzinsen zu ermitteln, unterstreichen den Bedarf nach mehr Transparenz über die Zinskonditionen. Sie sollten zum Beispiel auch im Internet frei abrufbar sein müssen, fordert der vzbv. Allerdings: Der Dispozins allein ist beim Abschluss von Kontoverträgen nicht der ausschlaggebende Maßstab für Verbraucher, die auch laufende Entgelte und das konkrete Leistungsangebot des Kontos bewerten. Daher wird allein Transparenz aus Sicht des vzbv nicht reichen, das überhöhte Zinsniveau zu reduzieren.

"Dreh- und Angelpunkt der gesetzlichen Maßnahmen muss die Einführung eines Zinsdeckels sein, der an die Marktzinsen gekoppelt ist. Nur so kann man der Weigerung der Banken, das niedrige Zinsniveau an ihre Kunden weiterzugeben, entgegentreten", so Mohn. "Wir fordern eine Obergrenze mit einer Sieben-plus-Regelung, konkret einen Sockelzins von sieben Prozent plus den Dreimonats-Euribor als variablen Geldmarktzinssatz. Wenn eine Bank zulässt, dass über das Kontolimit hinaus ins Minus gegangen werden kann, dann sollte das ausschließlich zu Dispokreditkonditionen erfolgen." (vzbv: ra)

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    Für neun von zehn Unternehmen in Deutschland ist Personalmangel die größte Hürde bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Das zeigt eine neue Studie der EQS Group in Zusammenarbeit mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach. Während Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich nur ein geringes Risiko für LkSG-Verstöße sehen, schätzen sie dieses bei ihren mittelbaren Lieferanten deutlich höher ein.

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