Viele Hinweisgeber befürchten Repressalien


"BKMS Benchmarking Report 2021": Meldungen über Missstände haben sich in den letzten sieben Jahren verfünffacht
Hinweisgeber bevorzugen Anonymität: Großteil der Erstmeldungen ohne Angaben zur Identität - Finanzielle Belohnung für Hinweisgebende laut Unternehmen nicht wünschenswert



Hinweisgebersysteme etablieren sich immer mehr in den Unternehmen: So hat sich in den letzten sieben Jahren die Zahl der Meldungen über Missstände verfünffacht – 2021 lag sie bei 2,5 pro 1.000 Mitarbeiter. Das geht aus dem aktuellem "BKMS Benchmarking Report" der EQS Group hervor. Hierfür wurden 80 Unternehmen mit 2,4 Millionen Mitarbeitenden aus unterschiedlichen Branchen befragt, die das BKMS System in 200 Ländern und 70 Sprachen nutzen.

"Whistleblowing ist kein Nischenthema mehr, sondern längst in der Gesellschaft angekommen. Das zeigt auch die steigende Akzeptanz von Hinweisgebersystemen, die sich aus dem 'BKMS Benchmarking Report' ablesen lässt. Deshalb ist es auch so wichtig, dass die EU-Whistleblower-Richtlinie jetzt möglichst schnell in nationales Recht umgesetzt wird, damit Hinweisgebende und Unternehmen endlich Rechtssicherheit haben", kommentiert Marcus Sultzer, Vorstand der EQS Group, die Ergebnisse. Hintergrund: Im Dezember vergangenen Jahres ist für die EU-Staaten die Frist abgelaufen, ein nationales Gesetz zum Hinweisgeberschutz einzuführen, bisher wurde diese Vorgabe jedoch nur in wenigen Ländern erfüllt, darunter Schweden, Dänemark und Portugal.

Meldungen pro 1.000 Mitarbeitende stark gestiegen
Immer mehr Menschen geben Hinweise zu Missständen in Unternehmen ab: So sind in den letzten Jahren die Meldungen pro 1.000 Mitarbeitende pro Jahr kontinuierlich angestiegen. 2021 lag der Wert bei 2,5 Meldungen, im Jahr 2014 belief sich dieser auf 0,5 Meldungen pro 1.000 Mitarbeitenden. Somit haben sich die Meldungen in den vergangenen sieben Jahren verfünffacht. Dies verdeutlicht, dass die Hinweisgebersysteme zunehmend genutzt werden und in den Unternehmen etabliert sind. Besonders viele Meldungen gehen in den Bereichen Bau sowie Banken und Versicherungen ein.

Neun von zehn Unternehmen erlauben auch Meldungen von externen Stakeholdern
Immer mehr Unternehmen adressieren ihr Hinweisgebersystem nicht nur an die Mitarbeitenden, sondern auch an externe Stakeholder. So können bei 87 Prozent der befragten Unternehmen und Organisationen Lieferanten, Partner oder die allgemeine Öffentlichkeit auf Missstände hinweisen. Dies wird auch genutzt, wie der Report deutlich macht: Bei 26 Prozent der Unternehmen waren mehr als ein Viertel der Erstmeldungen von externen Hinweisgebenden, bei elf Prozent liegt der Anteil sogar bei über der Hälfte.

Fast drei Viertel aller Hinweisgebenden unterstützen die Aufklärung
Viele Hinweisgebende befürchten Repressalien, wenn sie auf Missstände aufmerksam machen und bevorzugen daher die Möglichkeit, anonym zu melden: 65 Prozent der Unternehmen gaben an, dass mehr als die Hälfte der Erstmeldungen ohne Angaben zur Identität erfolgt, bei 40 Prozent liegt der Anteil sogar bei über 70 Prozent. Die meisten Hinweisgebenden möchten zwar anonym bleiben, das hindert sie aber nicht daran, die weitere Aufklärung zu unterstützen. 70 Prozent haben sich daher einen geschützten Postkasten eingerichtet, um mit dem Unternehmen zu kommunizieren.

Missbräuchliche Meldungen sind die absolute Ausnahme
Einige Unternehmen stehen der Implementierung eines Hinweisgebersystems misstrauisch gegenüber, denn sie vermuten, dass dadurch auch falsche, denunziatorische Meldungen eingehen. Der Report zeigt jedoch, dass diese Angst unbegründet ist: 78 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass der Anteil missbräuchlicher Meldungen bei unter zwei Prozent liegt, bei 43 Prozent beläuft sich der Wert sogar auf weniger als ein Prozent.

Unternehmen lehnen finanzielle Belohnung für Hinweisgebende mehrheitlich ab
Zu der Frage, ob Hinweisgebende nach US-amerikanischem Vorbild eine finanzielle Belohnung erhalten sollten, haben die Unternehmen eine klare Meinung: 72 Prozent finden diese Vorstellung nicht begrüßenswert, das sind 13 Prozent mehr als im Vorjahr, beim letzten BKMS Benchmarking Report. Währenddessen finden 22 Prozent eine finanzielle Entschädigung der Whistleblower angebracht, weitere sechs Prozent stehen dem Vorschlag neutral gegenüber. (EQS Group: ra)

eingetragen: 10.02.22
Newsletterlauf: 12.04.22

EQS Group: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • KI definiert Geschäftsmodelle neu

    In Deutschlands Chefetagen mangelt es an ausreichender Kompetenz im Bereich generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI). Zwei Drittel der Führungskräfte gehen selbstkritisch davon aus, dass Entscheider ohne fundiertes KI-Verständnis mittelfristig aus der Leitungsebene verdrängt werden. Zudem erwarten 52 Prozent, dass künftig vor allem vollständig auf generativer KI basierende Geschäftsmodelle dominieren werden.

  • Nur die wenigsten haben eine Cyberversicherung

    Wenn plötzlich wichtige Daten nach einem Angriff mit Schadsoftware verschwunden sind, jemand anderes sich im Internet der eigenen Identität bemächtigt und damit Schäden verursacht oder auch wenn man beim Online-Shopping betrogen wird - Opfer von Kriminalität im Internet zu werden, kann schnell teuer werden. Abhilfe versprechen Cyberversicherungen. Allerdings haben derzeit die wenigsten Internetnutzerinnen und -nutzer in Deutschland eine entsprechende Absicherung.

  • Identity Governance und Administration

    Omada hat die Veröffentlichung ihres jährlichen State of Identity Governance Report für 2025 bekannt gegeben. Der Bericht untersucht die Sicht von IT- und Geschäftsführern auf Bedrohungen im Kontext von Identitätssicherheit und die Lösungen, die sie zur Bewältigung dieser Herausforderungen einsetzen.

  • Überwinden des "Henne-Ei-Problems"

    Der ibi-Payment-Report 2024 behandelt ein umfangreiches und vielfältiges Themenspektrum. Dabei wurde auch SEPA Request-to-Pay detailliert betrachtet. Die aus den Online-Befragungen von 1.024 Endkunden sowie 40 Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Zahlungsverkehr und Payment von Kreditinstituten erzielten Ergebnisse zeigen, dass die Meinungen über das Gelingen einer flächendeckenden Durchsetzung von SEPA Request-to-Pay stark divergieren.

  • Leben nach dem Tod - Digital unsterblich?

    Neue Technologien wie KI ermöglichen das Weiterleben nach dem Tod in Form von digitalen Darstellungen (Avataren) oder Chatbots. Die Digital Afterlife Industry, die solche Möglichkeiten anbietet, gilt als vielversprechender Wachstumsmarkt. Ein interdisziplinäres Forschungsteam des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT sowie der Universität Tübingen hat Gestaltungsvorschläge zum Umgang mit Avataren erarbeitet und in der Studie "Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens" zusammengefasst.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen