Deutschland braucht Unternehmensstrafrecht


Auslandsbestechung: 20 große Exportländer verstoßen gegen internationale Verpflichtungen
Deutschland wird erneut aktive Strafverfolgung bescheinigt

(02.09.15) - Transparency International hat den Bericht "Exporting Corruption" zum Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung von Amtsträgern im Geschäftsverkehr veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass 20 und damit nahezu die Hälfte der Unterzeichnerstaaten der OECD-Konvention, wenige oder keine Anstrengungen unternehmen, um Auslandsbestechung zu verfolgen. 16 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention wird wie im vergangenen Jahr nur vier von 41 Vertragsstaaten eine aktive Verfolgung bescheinigt: Deutschland, Großbritannien, Schweiz und USA.

Es bedarf klarer rechtlicher Regelungen zur strafrechtlichen Verantwortung von Unternehmen, um die Verfolgung von Bestechung im Ausland zu stärken. Gegenwärtig werden Rechtsverletzungen von Unternehmen auf der Grundlage des Ordnungswidrigkeitenrechts verfolgt. Die Sanktionierung unterliegt somit dem Opportunitätsprinzip und nicht dem Legalitätsprinzip der Strafprozessordnung, das eine strafrechtliche Verfolgung zwingend vorschreibt. Hier besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Koalitionsvertrag sieht vor, zumindest für multinationale Unternehmen die Einführung eines Unternehmensstrafrechts zu prüfen. Der Transparency-Bericht empfiehlt zudem, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen das Bewusstsein für Compliance- und Antikorruptionsmaßnahmen zu erhöhen.

Fehlende Transparenz bei der Veröffentlichung von Korruptionsfällen und unzureichender Hinweisgeberschutz

Der Bericht "Exporting Corruption" empfiehlt für Deutschland, die Praxis der Anonymisierung von Falldarstellungen zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf die Namen von Unternehmen und die ausländischen Staaten, deren Amtsträger bestochen wurden. Auf Bundesebene sollte ein Lagebericht zur Auslandsbestechung mit Fallschilderungen erstellt werden.

Auch der gesetzliche Hinweisgeberschutz bleibt unzureichend geregelt und Hinweisgeber im privaten Sektor nicht ausreichend geschützt.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verpflichtung im Koalitionsvertrag, die Gesetzgebung zum Whistleblower-Schutz zu überprüfen, nachkommen. Bislang wurden alle Initiativen der Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag von den Koalitionsfraktionen abgelehnt, diese sollten dringend einen eigenen Vorschlag zur Verbesserung des rechtlichen Schutz des Hinweisgebers vorlegen."

G20-Staaten verfehlen ihre Ziele

Sechs G20-Staaten wird eine geringe oder keine aktive Verfolgung von Auslandsbestechung bescheinigt. Damit verstoßen sie gegen ihre eigens gesetzten Ziele des G20-Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung für 2015 - 2016.

Immerhin haben vier Länder ihre Bemühungen verstärkt und sich verbessert. Norwegen wird mittlerweile eine moderate statt eine eingeschränkte Verfolgung bescheinigt. Auch Griechenland, die Niederlande und Südkorea haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert. Argentinien hat sich als einziges Land verschlechtert und kann nur eine sehr begrenzte Umsetzung der OECD-Konvention vorweisen.

Zum Hintergrund
Das Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (OECD-Konvention) ist seit 1999 in Kraft. Es stellt einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen Korruption dar, denn davor war es vollkommen legal für deutsche Unternehmen, Amtsträger im Ausland zu bestechen. Bestechungsgelder konnten als "nützliche Aufwendungen" von der Steuer abgesetzt werden. Die Umsetzung der Konvention in deutsches Recht erfolgte mit dem Internationalen Bestechungs-Gesetz (IntBestG), das ebenfalls 1999 in Kraft trat. (Transparency: ra)



Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Studien

  • Leben nach dem Tod - Digital unsterblich?

    Neue Technologien wie KI ermöglichen das Weiterleben nach dem Tod in Form von digitalen Darstellungen (Avataren) oder Chatbots. Die Digital Afterlife Industry, die solche Möglichkeiten anbietet, gilt als vielversprechender Wachstumsmarkt. Ein interdisziplinäres Forschungsteam des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT sowie der Universität Tübingen hat Gestaltungsvorschläge zum Umgang mit Avataren erarbeitet und in der Studie "Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens" zusammengefasst.

  • Compliance-Probleme im Finanzbereich

    Yokoy veröffentlichte ihre Studie "Ausgabenmanagement 2025: Ein Blick voraus", die auf der Grundlage von Daten von über 200 Finanzführungskräften in Deutschland und UK basiert. Sie untersucht, was den CFOs im Jahr 2025 wichtig ist und wo sie Schwierigkeiten sehen.

  • Per Klick zur Entschädigung

    Wenn der Urlaubsflieger mit stundenlanger Verspätung oder gar nicht abhebt, hat man Anspruch auf Entschädigung - doch die muss man einfordern. Jede und jeder Zehnte (10 Prozent) hat dazu bereits einen Online-Dienst genutzt, der bei der Durchsetzung von Fluggastrechten hilft. Weitere 20 Prozent können sich vorstellen, auf eine solche digitale Hilfe zurückzugreifen. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 1.004 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

  • Desinformation zur Wahl

    Ob durch irreführende Posts, Bot-Netzwerke oder manipulierte Videos und Deep Fakes: Die allermeisten Menschen in Deutschland fürchten eine Einflussnahme anderer Staaten und ausländischer Akteure auf die Bundestagswahl. 88 Prozent der Wahlberechtigten nehmen an, dass fremde Regierungen, Personen oder Gruppen aus dem Ausland versuchen, die Bundestagswahl über soziale Medien zu manipulieren.

  • Gefahren von strategischer Korruption

    Transparency International hat den Korruptionswahrnehmungsindex 2024 (Corruption Perceptions Index, CPI) veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Index ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator. Er umfasst 180 Staaten und Gebiete und bewertet den Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption. Der Meta-Index beruht auf der Einschätzung von Experten sowie Führungskräften.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen