Interesse an Datenschutzrichtlinien


Studie zeigt: Datenschutz und Compliance sind entscheidende Faktoren bei der Wahl eines Cloud Computing-Anbieters
Datenschutzbedenken: Deutsche KMU berücksichtigen Unternehmens-Reputation und -praktiken bei der Wahl des Cloud-Anbieters


(25.07.12) - Cloud Computing ist in den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) angekommen. Mehr als die Hälfte der deutschen KMU geben an, Cloud Computing-Lösungen mäßig bis häufig zu nutzen. Insgesamt nutzen bereits 66 Prozent die Cloud als Unternehmensressource. Das ergab eine internationale Studie des Ponemon Instituts im Auftrag von Microsoft. Das Ponemon Institut erwartet in den nächsten zwei Jahren einen Anstieg von genutzten Cloud Computing-Services in Unternehmen auf mehr als 80 Prozent. Die Studie zeigt auch, dass Datenschutz und Compliance entscheidende Faktoren für die Wahl des Cloud-Anbieters sind.

Während Unternehmen zunehmend auf die Cloud setzen, wird es immer wichtiger Datenschutz zu gewährleisten und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. 73 Prozent der befragten Unternehmen geben an, vertrauliche oder sensible Daten zu schützen und 56 Prozent sind sich sicher, dass sie den erforderlichen Verpflichtungen bei der Einführung von Cloud Computing-Anwendungen in ihrer Organisation nachkommen können.

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"Es ist nicht lange her, da fragte sich die IT-Branche, ob Datenschutzbedenken kleine und mittelständische Unternehmen daran hindern würden die Cloud zu nutzen. Die aktuelle Studie zeigt, dass das nicht der Fall ist", sagt Michael Kranawetter, Chef Security Advisor, Microsoft Deutschland GmbH. "Stattdessen drücken kleine und mittelständische Unternehmen ihr Interesse an Datenschutzrichtlinien aus, indem sie sie als Kriterium für die Wahl des Cloud-Anbieters nutzen."

Aus der Ponemon-Studie geht hervor: 76 Prozent der befragten Unternehmen geben an, dass die Reputation und die Praktiken des Providers im Hinblick auf Datenschutz und Compliance zu einem gewissen Grad für die Kaufentscheidung von Bedeutung sind. Als Praktiken werden neben der Offenlegung des Datenstandorts, strikten Prozessen und Umgang mit Kundendaten auch die Bereitstellung der EU Standardvertragsklauseln als vertragliche Vereinbarung genannt.

Checklisten für potenzielle Kunden
"Kleine und mittelständische Unternehmen stellen die richtigen Fragen an Cloud-Anbieter", sagt Jim Reavis, Geschäftsführer, Cloud Security Alliance (CSA). "Die CSA hält klare Service Level Agreements, Nachweise über die Einhaltung von Compliance-Richtlinien und Checklisten für die Selbstauskunft als bestes Vorgehen für Anbieter vertrauenswürdiger Cloud-Angebote."

Zu diesem Zweck stellt das CSA Security Trust and Assurance Registry (STAR) Sicherheits- und Privatsphäre-Selbstauskünfte von Cloud-Anbietern bereit, damit Kompetenzen und Verhaltensweisen von potentiellen Kunden verglichen werden können. STAR ist ein frei und öffentlich zugängliches Register, das die von den verschiedenen Cloud-Anwendern bereitgestellten Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen für die jeweiligen Cloud-Angebote dokumentiert.

Über die Studie
Das Ponemon Institut befragte 1.771 Unternehmensmitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance, Datensicherheit, Risikomanagement und Datenschutz in den USA, Deutschland und Skandinavien (Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden). Separate Berichte wurden für jedes Land erstellt. Die vorgestellten Ergebnisse konzentrieren sich auf Deutschland. In Deutschland wurden 668 Personen befragt. Die Teilnehmer der Befragung haben im Durchschnitt ca. zehn Jahre Berufserfahrung. Mehr als die Hälfte (52 Prozent) berichten an den Chief Information Officer, gefolgt von 17 Prozent, die an den Compliance Officer berichten und 16 Prozent, die an den Chief Information Security Officer berichten. (Microsoft: ra)

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Meldungen: Studien

  • Datenschutz als Innovations-Bremse

    Mehr als zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland fühlen sich vom Datenschutz ausgebremst. 70 Prozent haben bereits mindestens einmal Pläne für Innovationen aufgrund von Datenschutz-Vorgaben oder Unsicherheiten bei der Anwendung des geltenden Rechts gestoppt. Vor einem Jahr lag der Anteil noch bei 61 Prozent. Aktuell sagen wie im Vorjahr 17 Prozent, dass sie einmal auf Innovationspläne verzichtet haben. Bei 35 Prozent war das dagegen bereits mehrfach der Fall (2024: 27 Prozent) und bei 18 Prozent sogar häufig (2024: 17 Prozent). Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

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