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Selbstregulierung im Online-Datenschutz


BVDW: Deutscher Internet Rat (DIR) formiert sich - DIR sieht die Formulierung und Etablierung eines Anwendungskodex zur freiwilligen Selbstregulierung vor
Sicherheit und Transparenz in den digitalen Welten: Prof. Dr. Hartmut Pohl: Notwendig, im Online-Datenschutz eine freiwillige Selbstregulierung zu implementieren


Prof. Dr. Hartmut Pohl:
Prof. Dr. Hartmut Pohl: Datenschutz-Gütesiegel für Verbraucherkommunikation, Bild: BVDW

(07.08.09) - Die vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ins Leben gerufene Initiative Deutscher Internet Rat (DIR) zum Datenschutz in digitalen Welten nimmt konkrete Formen an. Mit Prof. Dr. Hartmut Pohl konnte jetzt einer der renommiertesten Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperten für die Leitung gewonnen werden. Prof. Dr. Pohl übernimmt seine Aufgabe mit sofortiger Wirkung.

Mit dem Deutschen Internet Rat (DIR) baut der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. die wichtigste Initiative zur Harmonisierung von Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen im Internet auf. Das Konzept des DIR wird von relevanten Marktteilnehmern getragen und erfreut sich bereits einer breiten Unterstützung von Unternehmen der digitalen Wirtschaft, Verbänden, Ministerien und der Politik. Mit der Verpflichtung von Prof. Pohl nimmt der DIR nun auch nach außen sichtbar Gestalt an.

"Es ist uns gelungen, mit Prof. Pohl einen der renommiertesten Experten Deutschlands für Datenschutz- und Sicherheitsfragen als strategischen Berater zu gewinnen", betont Matthias Ehrlich, Vizepräsident des BVDW. "Mit seiner Expertise und Erfahrung können wir nun die nächsten Maßnahmen fundiert angehen", so Ehrlich weiter.

Die Leitung des DIR ist für Prof. Pohl eine weitere Herausforderung in seiner langjährigen Tätigkeit im Bereich Datenschutz- und IT-Sicherheit. "Es ist notwendig, dass wir im Online-Datenschutz eine freiwillige Selbstregulierung implementieren und damit für mehr Sicherheit und Transparenz in den digitalen Welten sorgen", so Prof. Pohl zu seinen Aufgaben.

Der DIR sieht die Formulierung und Etablierung eines Anwendungskodex zur freiwilligen Selbstregulierung vor und erarbeitet zeitnah praxistaugliche Standards zur Umsetzung von Daten- und Verbraucherschutz in digitalen Welten. Wichtiger Bestandteil ist eine transparente und nutzerfreundliche Qualitätszertifizierung von Unternehmen anhand eines Datenschutz-Gütesiegels, welches im Rahmen der Verbraucherkommunikation einsetzbar ist.

Zu Beginn seines Engagements hat Prof. Pohl klare Vorstellungen zur Positionierung des DIR: "In der Wahrnehmung der Verbraucher muss das DIR-Siegel ebenso leicht verständlich sein, wie Kennzeichnungen im Lebensmittelbereich. Entscheidend ist, dass das DIR-Konzept im Unterschied zu vielen anderen Selbstverpflichtungsansätzen die Schaffung einer Beschwerdestelle beinhaltet, die entsprechende Verstöße auch sanktionieren kann. Das wird mittelfristig zu einer hohen Akzeptanz und Wertigkeit des DIR beitragen." (BVDW: ra)

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