Eindämmung von Abmahnmissbrauch


Wettbewerbszentrale: "Geplante Regelungen werden Abmahnmissbrauch nicht nachhaltig eindämmen"
Plädoyer der Selbstkontrollinstitution für einen mutigeren Ansatz

24. Juni 2025

Die Wettbewerbszentrale hat zu dem veröffentlichten Referentenentwurf "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" Stellung genommen. Sie begrüßt ausdrücklich die Bemühungen des Gesetzgebers, das Problem des Abmahnunwesens eindämmen zu wollen. Gleichzeitig äußert die Selbstkontrollinstitution nach intensiver Analyse der geplanten Regelungen aber die Sorge, dass mit den gut gemeinten Vorschlägen das Ziel einer nachhaltigen "Eindämmung von Abmahnmissbrauch, ohne die Interessen der in diesem Bereich tätigen seriösen Akteure unbillig zu behindern.", nicht erreicht wird.

Nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale bliebe mit den jetzt vorgeschlagenen Vorschriften das Thema "Abmahnmissbrauch" auch weiterhin auf der Agenda von Onlinehändlern. Gleichzeitig werde es im Bereich der Rechtsdurchsetzung durch seriöse Anspruchsteller – auch bei krassen Wettbewerbsverletzungen durch große Player – zu nicht sachgerechten Beeinträchtigungen kommen.

"Die geplanten Regelungen werden Abmahnmissbrauch nicht auf einfache Weise und nachhaltig eindämmen.", befürchtet Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Er befürchtet zahlreiche Prozesse um die Auslegung der vielen unbestimmten Vorschriften und Rechtsbegriffe. Die Bekämpfung des Abmahnunwesens verliere sich so wieder im Streit ums Klein-Klein vor Gericht. So gebe es beispielsweise keine wirklich deutliche Verbesserung der Rechtslage im Bereich missbräuchlicher Abmahnungen durch unseriöse (oder nur scheinbare) Mitbewerber. Auf diesen Bereich entfalle aber nach den allgemeinen Erkenntnissen der Löwenanteil missbräuchlicher Abmahnungen. Der kleine abgemahnte Onlinehändler muss weiterhin die nötigen Fakten zusammentragen und Prozessrisiken eingehen, wenn er sich gegen missbräuchliche Abmahnungen wehren will.

"Opfer betrügerischer Abmahnungen bekommen hier Steine statt Brot.", befürchtet Münker und fordert: "Aus unserer Sicht wären zwei ebenso einfache wie mutige Einschnitte durch die Gesetzgebung erforderlich, die gezielt auf die Problemfelder des Abmahnunwesens zugeschnitten sind.", fordert Münker.

Zwei Problemfelder als Ausgangspunkt
Das Problem des Abmahnunwesens hat nach allen Erkenntnissen zwei Komponenten und lässt sich insoweit auch eingrenzen: Unseriöse Abmahner betätigen sich (a) fast ausschließlich im Internet/Onlinehandel. Und sie suchen (b) lediglich einfachste Verstöße gegen bestimmte Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Dass hier jeder (angebliche) Mitbewerber im Zusammenwirken mit einem Anwalt oder unseriöse Verbände massenhaft abmahnen können, erzeugt den Unmut in der Wirtschaft. Genau hier muss nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale eine zielführende, klare und einfache Lösung ansetzen.

Vorschlag für Ziel führende Lösungsansätze
Die Wettbewerbszentrale schlägt daher ein einfaches, zweigliedriges Lösungskonzept vor.

1. Verbände jeglicher Art (Verbraucherorganisationen, Umweltorganisationen und Wirtschaftsorganisationen) sind nur noch klagebefugt nach staatlicher Prüfung und Eintragung in eine beim Bundesamt für Justiz geführten Liste. Die Eintragung soll nur bei Erfüllung strenger Kriterien erfolgen.

2. Für den mit weitem Abstand hauptsächlich von missbräuchlichen Abmahnungen betroffenen Bereich des Onlinehandels/Internet wird die Klagebefugnis für Mitbewerber ausgeschlossen, soweit es um Verstöße gegen bestimmte formale Kennzeichnungs- und Informationspflichten geht. Die betreffenden Kennzeichnungs- und Informationsvorschriften sind enumerativ in einer Liste im Anhang zum UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) festzusetzen. Eine ähnliche Regelung existiert bereits im UKlaG (Gesetz über Unterlassungsklagen) und könnte als Vorbild dienen. Ein Systembruch könnte damit vermieden werden.

In allen anderen Fällen, bei denen es nicht um kleine Formalverstöße im Internet geht, sollen dann auch weiterhin Mitbewerber abmahnbefugt bleiben.

"Damit würde man nach unserer Einschätzung die Probleme des Abmahnunwesens relativ einfach und nachhaltig in den Griff bekommen - ohne dass bewährte Durchsetzungsmechanismen und der Schutz für Verbraucher und Wettbewerber beeinträchtigt würden. Das erfordert nicht allzu viel politischen Mut und hilft allen Betroffenen", ist Münker überzeugt. (Wettbewerbszentrale: ra)

eingetragen: 10.10.18
Newsletterlauf: 16.11.18

Wettbewerbszentrale: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen