Firmen werden Compliance-Nachweise vorlegen müssen


Von Joseph Souren, Wave Systems EMEA: Neue EU-Datenschutzvorschriften werden Unternehmen zwingen, ihre Reporting- und Compliance-Strategien anzupassen
Doch die Vermehrung der Datenschutzvorschriften in Europa und anderswo macht den Schutz von Konsumentendaten auf Endgeräten und Servern schon jetzt zu einer strategischen Priorität


(14.02.12) - Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat neue Datenschutzregelungen in Aussicht gestellt. Diese werden Auswirkungen auf alle Unternehmen und Organisationen haben, sowohl in der Europäischen Union als auch weltweit. Joseph Souren, General Manager von Wave Systems EMEA, erklärt dazu:

"Wenn diese Vorschriften in Kraft treten, müssen Unternehmen erstmals Compliance-Nachweise vorlegen. Was bedeutet, dass es einen effektiven Berichtsprozess geben muss, der detailliert zeigt, welche Maßnahmen für Netzwerksicherheit und Datenschutz angewandt werden.

Dieser Schritt hin zu einer Berichterstattungspflicht und voller Compliance bringt mit sich, dass Unternehmen bei Datenmissbrauch oder -verlusten mit erheblichen Geldbußen und anderen Sanktionen rechnen müssen und nur 24 Stunden Zeit zum Handeln haben.

Ziel der Neuregelung ist es, die zahlreichen unterschiedlichen Datenschutzbestimmungen in den 27 Ländern der EU zu vereinheitlichen. Der erklärte Fokus liegt dabei auf den Rechten und dem Schutz der Online-Nutzer. Für Unternehmen bedeuten die vorgeschlagenen Änderungen allerdings, dass sie alle Datensicherheitsverletzungen innerhalb von 24 Stunden zwingend melden müssen. Andernfalls drohen ihnen hohe Geldbußen und andere Sanktionen.

Außerdem werden Unternehmen nach einer Datenschutzverletzung Compliance-Nachweise vorlegen müssen. Deshalb ist es für Unternehmen unabdingbar, einen effektiven Berichtsprozess einzuführen, mit dem sie nachweisen können, dass zum Zeitpunkt der Sicherheitsverletzung Maßnahmen für Netzwerksicherheit und Datenschutz angewandt wurden.

Bis zur Verabschiedung der neuen EU-Datenschutzgesetzgebung können bis zu zwei Jahre vergehen, und bis zu ihrem Inkrafttreten noch ein paar weitere. Doch die Vermehrung der Datenschutzvorschriften in Europa und anderswo macht den Schutz von Konsumentendaten auf Endgeräten und Servern schon jetzt zu einer strategischen Priorität.

Das Problem dabei ist, dass die meisten Unternehmen im UK und auf dem Kontinent noch immer Datenschutzrichtlinien und -technologien anwenden, die genauso überholt sind wie die 16 Jahre alten EU-Bestimmungen. Mit der Neuregelung beginnt für Unternehmen offiziell der Countdown, um ihre Sicherheits-, Compliance- und Reporting-Prozesse zu überprüfen und zu aktualisieren. Andernfalls laufen sie Gefahr, sich in dieser neuen, schärferen Gesetzgebung zu verfangen.

Erst vor kurzem musste in Großbritannien ein Hospital Trust des National Health Service erfahren, dass ihm voraussichtlich eine Geldstrafe in Höhe von £ 350.000 (€ 416.500) ins Haus steht, nachdem Festplatten mit Patientendaten gestohlen und bei eBay verkauft worden waren. Die Geldstrafe ist fast dreimal so hoch wie das bisherige Rekord-Bußgeld.

Der interessanteste Punkt bei dieser Geschichte ist, dass der Trust die 232 Festplatten aus PCs entfernt und eigentlich zur Entsorgung gegeben hatte, als sie gestohlen wurden und vier von ihnen schließlich auf der Auktions-Website landeten. Durch Verwendung besonders sicherer Speichermedien, zum Beispiel selbstverschlüsselnder Laufwerke, kann jedes Unternehmen dafür sorgen, dass zu keinem Zeitpunkt auf irgendwelche Daten zugegriffen werden kann. Die Entsorgung ist dann denkbar einfach und günstig.

Unternehmen – und überhaupt alle Organisationen – müssen ihre Sicherheits-, Compliance- und Berichterstattungsprozesse jetzt überprüfen, weil sie sonst riskieren, an den Hürden dieser neuen, schärferen Regelungen zu scheitern.

Um in dieser neuen Bedrohungslandschaft bestehen zu können, tun Unternehmen gut daran, die Implementierung von auf den Standards der Trusted Computing Group basierenden Hardware-Sicherheitsbausteinen – wie das Trusted Platform Modul (TPM) und Self Encrypting Drives (SED) – in Erwägung zu ziehen.

Dieses Framework bietet überlegene Verteidigungsmöglichkeiten und trägt wesentlich dazu bei, dass ein Unternehmen die Compliance-Anforderungen erfüllen, optimale Berichterstattung gewährleisten und sich in dem schärferen regulatorischen Umfeld der kommenden Jahre selbst schützen kann.

Nicht nur in Europa wird das Regulierungsumfeld schärfer. Die US Securities and Exchange Commission (SEC) hat vor kurzem strenge Richtlinien zur Berichterstattung bei Verletzungen der Datensicherheit erlassen, während sie selbst eine Sicherheitslücke in ihrem Netzwerk einräumen musste.

Es ist für alle Unternehmen und Organisationen an der Zeit, ihre Sicherheits- und Reporting-Strategien genau zu überprüfen, um in einem wesentlich anspruchsvolleren regulatorischen Umfeld agieren zu können."
(Wave Systems: ra)

Wave Systems: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen