Regulierungshoheit ist Sache der Staaten


TTIP-Verhandlungen: Kooperation nicht in allen Bereichen sinnvoll
Keine Absenkung von Verbraucherstandards durch regulatorische Kooperation zwischen den USA und der EU - Keine Aushebelung demokratischer bewährter Verfahren - Keine Einschränkung des Verbraucherschutzes durch regulatorische Kooperation

(29.03.16) - Thema der 12. Verhandlungsrunde des transatlantischen Handelsabkommens TTIP in Brüssel wird unter anderem ein neuer Vorschlag der EU-Kommission zur umstrittenen "regulatorischen Kooperation" sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlicht anlässlich dessen ein Positionspapier zur regulatorischen Kooperation und fordert klare rote Linien der Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden der USA und der EU.

"Die EU-Kommission muss in ihrem neuen Vorschlag deutlich machen, dass es um eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden geht. Eine Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU die den Gesetzgebungsprozess beeinflusst, darf es nicht geben. Das wäre eine Aushebelung bewährter demokratischer Verfahren", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Gesetz steht über Regulierung
Es dürfe nicht darum gehen, alle Rechtsetzungsakte, die für den transatlantischen Handel relevant sein könnten, einer Zusammenarbeit zu unterwerfen. "TTIP kann in einigen Bereichen, beispielsweise im Maschinenbau, durchaus Verbesserungen in der Herstellungspraxis und geringere Bürokratielasten erreichen. Das bedeutet auch keine Einschränkungen des Verbraucherschutzes. Es muss aber klare Grenzen geben. Nicht in allen Politikbereichen ist eine gegenseitige Anerkennung und eine "regulatorische Kooperation" sinnvoll, etwa in den Bereichen Lebens- und Arzneimittel", so Müller. Dies müsse mit einer rechtssicheren Verankerung des Vorsorgeprinzips klar im endgültigen Abkommen geregelt werden.

Regulierungshoheit ist Sache der Staaten
Mit der regulatorischen Zusammenarbeit dürfe kein bürokratisches Monster geschaffen werden. Einen Zwang zur Einigung dürfe es nicht geben. Eine freiwillige Kooperation müsse angestrebt werden, wie beispielsweise im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA). "Die Regulierungshoheit nationaler wie europäischer Gesetzgeber darf nicht untergraben werden, so Müller.

In jedem Fall müsse die Europäische Kommission eine Folgenabschätzung der zu gründenden Institutionen der regulatorischen Zusammenarbeit durchführen. Es könne nicht sein, dass heute für jeden Gesetzentwurf eine Folgenabschätzung durchgeführt wird, nicht aber für Vereinbarungen durch eine regulatorische Kooperation mit TTIP:

Außerdem müssten bei einer solchen Folgenabschätzung auch die Querverbindungen zu anderen Abkommen, wie dem europäisch-kanadischen Abkommen CETA oder dem europäisch-vietnamesischen Handelsabkommen geprüft werden.

Hintergrund:
Das TTIP-Abkommen wird seit 2013 verhandelt und soll nach Willen von EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und US-Regierung bis Ende 2016 zu einem Abschluss kommen. Ziel des Abkommens soll neben dem Zollabbau vor allem sein, Unterschiede in regulatorischen Herangehensweisen auf beiden Seiten des Atlantiks zu verringern. Diese so genannte "regulatorische Zusammenarbeit" betrifft unter anderem unterschiedliche Prüfverfahren, Zertifizierungen, aber auch insgesamt unterschiedliche Vorschriften in der EU und den USA.(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen