Unzureichende Kontrolle der Automobilbranche


Abgasbetrug bei Volkswagen - Keine Zweiklassenbehandlung der Automobilbesitzer
Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv

(18.12.15) - Nach Schummelsoftware und Abgasbetrug ist klar, auch in Deutschland sind Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. In den USA hat Volkswagen unterdessen Pauschalzahlungen in Höhe von 1.000 Dollar pro betroffenen Kunden angekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Kunden in Deutschland nicht schlechter gestellt sein dürfen. Zudem müsse Volkswagen bis Ende November endlich klar stellen, wie die Ansprüche von Verbrauchern entschädigt werden. Teil des Problems sei die unzureichende Kontrolle der Automobilbranche, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

"In Deutschland dürfen betroffene Verbraucher nicht schlechter gestellt werden als in den USA. Es zeigt sich, dass es in den USA, wo die Kontrolle für die Automobilunternehmen offenbar funktioniert, auch Angebote für betrogene Verbraucher gibt.

In Deutschland bleiben die Betroffenen weiterhin in Unsicherheit, weil sich zuständige Behörden und Teile der Politik schützend vor die Automobilindustrie stellen. So ist die Politik Teil des Problems der Automobilbranche. Diese Situation hat zu massiver Verbrauchertäuschung geführt.

Der vzbv verlangt von Volkswagen die Verpflichtung gegenüber den Verbrauchern, alle Ansprüche entschädigen. Dazu muss sich die Konzernführung bis spätestens bis Ende November öffentlich erklären." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen