Immobilienkredite: Widerruf nicht einschränken


Die Deutsche Bundesregierung will das Widerrufsrecht bei alten und neuen Immobilienkrediten deutlich begrenzen
vzbv spricht sich dagegen aus: Geplante Rückwirkung geht zu Lasten der Verbraucher

(14.03.16) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor einer Beschneidung des Widerrufsrechts bei Immobilienkrediten. Die Bundesregierung plant, das Widerrufsrecht bei neuen Verträgen künftig auf ein Jahr und 14 Tage zu begrenzen. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit Altverträgen sollen das Widerrufsrecht drei Monate nach Inkrafttreten der Neuregelung verlieren, voraussichtlich schon im Juni 2016. Bislang können Verbraucher unbegrenzt widerrufen, wenn der Kreditgeber seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist.

"Die aktuelle Widerrufsregelung zwingt Banken, Verbraucher richtig über ihre Rechte zu informieren. Verabschiedet sich die Bundesregierung jetzt davon, schützt das einseitig die Banken, die Fehler gemacht haben. Das ginge auf Kosten der Verbraucher. Verstöße gegen Informationspflichten sind Fehler, die nicht nach einer bestimmten Frist erledigt sind", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Die geplante Regelung für Neuverträge würde für Verbraucher bedeuten: Wenn sie Fehler nicht binnen rund eines Jahres bemerken, bleiben sie an ihre Kreditverträge gebunden – und die können mitunter ein Jahrzehnt oder sogar länger laufen.

Besonders kritisch sieht der vzbv die Pläne für Altverträge aus dem Zeitraum 2002 bis 2010. Durch den Wegfall des Widerrufsrechts voraussichtlich schon ab Mitte Juni werden Verbraucher unter Druck gesetzt, jetzt doch noch ihren Kreditvertrag zu widerrufen. Das geht aber nicht so einfach. Wer einen laufenden Vertrag widerruft, benötigt nicht nur eine Anschlussfinanzierung, sondern muss sich möglicherweise langwierig vor Gericht mit seinem alten Kreditgeber über die Wirksamkeit des Widerrufs streiten. Wer Pech hat, bezahlt dann eine doppelte Baufinanzierung. "Verbrauchern eine solche Entscheidung abzunötigen, wäre völlig unverhältnismäßig", so Müller.

Unbegrenzter Widerruf ist sinn- und wirkungsvoll
Vor allem in den Jahren 2002 bis 2010 hatten viele Banken bei Immobiliendarlehen falsch über das Widerrufsrecht belehrt. Seit dem Jahr 2010 stellten die Verbraucherzentralen im Rahmen der Überprüfung von Widerrufsbelehrungen nur noch deutlich seltener Fehler fest. Das zeige, dass die anfänglichen Probleme längst geklärt sind. Die Angst der Banken vor den Folgen eines unbegrenzten Widerrufsrechts habe erfolgreich für korrekte Belehrungen gesorgt, so die Einschätzung des vzbv. Banken, die Fehler bemerken, hätten zudem jederzeit die Möglichkeit, mit Monatsfrist nachzubelehren. Insofern sei eine Neuregelung nicht notwendig, da sie Banken einseitig bevorteile.

Die Neuregelung des Widerrufsrechts ist Teil der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Diese EU-Richtlinie muss bis 21. März 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen