Vergütungsmodelle bleiben undurchsichtig


Gesetz zum Versicherungsvertrieb greift zu kurz
vzbv kritisiert schwache Regelung zu Restschuldversicherungen - Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (Insurance Distribution Directive, IDD) in nationales Recht



Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2017 die nationale Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen. Der vzbv begrüßt bessere Transparenz bei Standmitteilungen. Regelungen zu Restschuldversicherungen und der Vergütung von Vermittlern greifen zu kurz. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die größere Transparenz bei Standmitteilungen. Der Marktwächter Finanzen hatte in einer Untersuchung auf große Defizite hingewiesen, die die Unterrichtungspflicht von Versicherungsunternehmen betreffen. Beim Vertrieb von Restschuldversicherungen habe die Politik laut vzbv jedoch die Chance verpasst, eine fragwürdige Praxis zu stoppen.

"Verbraucher, die ihr Geld in kapitalbildenden Versicherungen anlegen, haben künftig endlich mehr Klarheit über ihre Ansprüche", so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt. In anderen Bereichen bliebe das Gesetz jedoch weit hinter verbraucherpolitischen Erwartungen zurück.

Regelung zur Restschuldversicherung nicht Verbraucherfreundlich
"Die Restschuldversicherung ist ein überteuertes Produkt mit lückenhaftem Versicherungsschutz, das oft unter zweifelhaften Umständen verkauft wird", so Mohn. Zwar sei in dem neuen Gesetz geregelt, dass Verbraucher umfassend beraten und informiert werden müssen. Das eigentliche Problem bleibe jedoch bestehen. "Die Politik hat eine Chance verpasst, die oftmals fragwürdige Praxis des Vertriebs von Restschuldversicherungen zu stoppen", so Mohn.

Der vzbv hatte gefordert, dass Kreditinstitute und Kreditvermittler gesetzlich dazu verpflichtet werden, Restschuldversicherungen nur separat und nicht gekoppelt an einen Kreditvertrag anzubieten. Stattdessen können Restschuldversicherungen weiterhin zusammen mit einem Kredit verkauft werden. Banken müssen ihre Kunden lediglich nach einer Woche noch einmal über das schon bestehende Widerrufsrecht belehren. Eine mögliche, daraufhin erfolgende Vertragsauflösung ist dann aber mit finanziellen Verlusten verbunden.

"Auch bei der Regelung der Vergütungsmodelle von Versicherungsvermittlern enttäuscht das Gesetz", so Mohn. Mit einem Honorarannahmeverbot für Vermittler hätte das Gesetz eine klare Grenze zwischen Provisionsvertrieb und Honorarberatung ziehen können. In den abschließenden Beratungen hatte der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages das Honorarannahmeverbot jedoch gestrichen. "Damit sind Mischformen der Vergütung von Vermittlern immer noch möglich. Vermittler können also weiterhin Rosinenpickerei betreiben", so Mohn.

Im Versicherungsdschungel ist eine umfassende Beratung für Verbraucher unerlässlich. Der vzbv fordert, die Honorarberatung zu stärken. Denn sie gewährleistet, dass Interessen von Verbrauchern in den Mittelpunkt des Beratungsprozesses gestellt werden. "Hier hat die Politik versäumt, unseriösen Geschäftsmodellen einen Riegel vorzuschieben", so Mohn. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 18.07.17
Home & Newsletterlauf: 11.08.17

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen