Kartellabsprachen sind kein Kavaliersdelikt


Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: Kartellsünder müssen Verbraucher entschädigen - Kartellamt sollte die Öffentlichkeit über das Ausmaß der Schäden informieren
Preisabsprachen lohnen sich für Unternehmen trotz effektiver Arbeit des Kartellamtes immer noch


(05.08.11) - Kartellabsprachen von Unternehmen müssen Kompensationsleistungen gegenüber geschädigten Kunden zur Folge haben. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes des Bundeskartellamtes. Dieses beziffert die volkswirtschaftlichen Schäden im dreistelligen Millionenbereich. "Es ist gut, wenn das Kartellamt Rechtsverstöße feststellt und ahndet.

Aber die Verbraucher bleiben auf ihren Schäden sitzen", erklärt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Deshalb sollte die Bundesregierung Sammelklagen von Verbrauchern gegenüber Unternehmen erleichtern und nicht ablehnen.

Offenbar lohnt es sich für Unternehmen trotz des verschärften Vorgehens des Kartellamtes, den Markt hinter dem Rücken der Verbraucher zu manipulieren. Nach Auffassung des vzbv müssen geschädigte Verbraucher Wiedergutmachung erfahren. Schadensersatzklagen sollten hierzu erleichtert und überführten Unternehmen konkrete Wiedergutmachungsleistungen auferlegt werden.

Statt die Kartellbußen dem Bundeshaushalt zuzuführen, könnte aus diesen Mitteln auch die Verbraucherberatung finanziert werden. "Kartellabsprachen sind kein Kavaliersdelikt, das man achselzuckend hinnehmen kann", so Billen. Zudem sollte das Kartellamt die Öffentlichkeit über das Ausmaß der Schäden informieren.

Das Bundeskartellamt informierte in seinem Tätigkeitsbericht, dass es in den Jahren 2009 und 2010 Kartelle in den unterschiedlichsten Bereichen aufgedeckt hat, von Kaffee über Dachziegel bis hin zu Brillengläsern. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Lesen Sie mehr:
Bundeskartellamt veröffentlicht Tätigkeitsbericht

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen