Einsatz von Cookies im Internet


Datensammelei und Datenweitergabe im Internet: vzbv fordert Transparenz und Einwilligung
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner fordert eine transparente Information der Anbieter zum Umgang mit persönlichen Nutzerdaten


(02.12.10) - Wer online unterwegs ist, hat unerbetene Zuschauer. "Behavioural Tracking und Targeting" nennen sich die Praktiken, auf die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam macht. "Der gläserne Verbraucher ist im Internet bereits Realität", sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Ein aktuelles Gutachten der TU München zur digitalen Profilbildung sowie ein Online-Check zum Einsatz von Cookies zeigen: Die Erhebung und Verarbeitung von Daten läuft meist ohne Wissen und Einverständnis der Verbraucher ab.

Cookies, Pixeltracking, Network Targeting, Packet Sniffing oder Mousetracking sind nur einige Techniken, mit deren Hilfe Werbewirtschaft und Plattformbetreiber die Nutzer automatisiert ausspionieren. Das Ergebnis sind Nutzerprofile, die zur gezielten Ansprache dienen oder lukrativ an Dritte verkauft werden. "Es kann ja durchaus auch Nutzen bringen, wenn Anbieter meine Vorlieben kennen. Allerdings will ich wissen, wann mich wer beobachtet und wer meine Daten wofür nutzt", so Gerd Billen. "Was wir brauchen sind klare Informationen der Anbieter und auf dieser Grundlage eine aktive Zustimmung der Verbraucher zum Einsatz der Techniken."

Gemäß dem in dieser Woche veröffentlichten bayerischen Verbrauchermonitor halten zwei Drittel der Internetnutzer die Gefahr für groß bis außerordentlich groß, im Internet ausspioniert zu werden. Zudem glaubt 60 Prozent der deutschen Bevölkerung, laut einer Studie der Fittkau & Maaß Consulting GmbH, dass im Internet erhobene Daten zu Werbezwecken missbraucht werden.

Auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner fordert eine transparente Information der Anbieter zum Umgang mit persönlichen Nutzerdaten. "Das sollte für seriöse Anbieter selbstverständlich sein", sagt Aigner. Dies müsse auch für technische Verfahren gelten, mit denen Informationen über Nutzer gesammelt werden. Aigner: "Nutzer müssen zudem die Möglichkeit erhalten, ihre Rechte zum Beispiel auf Auskunft oder Löschung von Daten einfach und effektiv wahrzunehmen."

Gutachten - bereits die kleinste Bewegung ist wertvoll
Das im Auftrag des vzbv erstellte Gutachten "Digitale Profilbildung und Gefahren für die Verbraucher" kommt zu dem Zwischenergebnis: Ein Internetnutzer kann auch ohne jegliche Eingabe von Daten erkannt, sein Verhalten ausgewertet und zu Marketingzwecken genutzt werden.

So hinterlassen die Nutzer schon beim bloßen Surfen im Internet Datenspuren, die über eine erstaunliche Vielzahl von Techniken eine umfassende Profilbildung ermöglicht. Wer sich davor schützen will, benötigt umfassende technische Kenntnisse. Viele Angebote setzen zum Beispiel den Einsatz von Cookies voraus. Wer diese generell ablehnt, bleibt außen vor.

Cookies - mehr als süße Plätzchen
In einer gemeinsamen Aktion prüften die vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekte "Surfer haben Rechte" (vzbv) und "Verbraucher sicher online" (TU Berlin) den Einsatz von Cookies auf Webseiten von Zeitungen, Versandhändlern, Webmaildiensten und Videoportalen. Ihr Fazit: Der Nutzer wird in der Regel nicht darauf aufmerksam gemacht, dass Cookies eingesetzt werden. Ein weiteres Ärgernis ist die lange Lebenszeit der eingesetzten Cookies, in einem Fall sogar 30 Jahre.

Die Verantwortung nicht beim Nutzer abladen
Für den vzbv ist es ein Ärgernis, dass derzeit die Verantwortung ausschließlich auf die Nutzer abgewälzt wird. "Die zahlreichen Techniken zur Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Daten zeigen, wie wichtig es ist, Mindeststandards für den Daten- und Verbraucherschutz in der Online-Welt zu verankern", bilanziert Gerd Billen.

Anforderungen aus Verbrauchersicht sind:
Opt-In:
Die Vorgaben der e-Privacy-Richtlinie, die Informationspflichten bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten vorschreibt und ein Recht auf Ablehnung einräumt, sind konsequent in nationales Recht umzusetzen. Dies ist durch eine aktive, informierte Einwilligung zu gewährleisten (Opt-In).

Transparenz und Wissen: Die Werbewirtschaft und die Plattformbetreiber müssen die Verbraucher in angemessener und verständlicher Weise über die eingesetzten Techniken und die Nutzung der Daten informieren.

Selbstverpflichtung alleine reicht nicht: Der Ehrenkodex der Europäischen Direktmarketingbranche zur Erhebung und Verarbeitung von Daten muss verbindlich umgesetzt, dessen Einhaltung kontrolliert und Fehlverhalten sanktioniert werden. Notwendig sind neue und effektive Strukturen der Marktüberwachung und Rechtsdurchsetzung.

International vermitteln: Die Bundesregierung muss sich international für die Etablierung hoher Datenschutz- und Verbraucherschutzstandards im Internet einsetzen. Zehn Jahre nach der Verabschiedung des Safe-Harbour-Abkommens verweigern sich etwa amerikanische Unternehmen noch immer europäischem Recht, wenn sie Daten in Europa erheben. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen