EU-Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung


Gute Schlichtung muss unabhängig sein: vzbv sieht Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung
Die Schlichtung ist eine schnelle, unbürokratische und kostengünstige Lösung - Allerdings dürfen bei Unabhängigkeit, Kompetenz und Rechtmäßigkeit keine Kompromisse gemacht werden

(16.04.15) - Verbraucher sollen zur Lösung von Streitigkeiten mit Unternehmen verstärkt außergerichtliche Schlichtungsangebote in Anspruch nehmen können. Das ist Ziel der EU-Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung, die die Bundesregierung bis Juli 2015 umsetzen muss. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert von Bundesregierung, bei der Umsetzung deutlich höhere Maßstäbe zur Qualitätssicherung anzusetzen als sie in der Richtlinie vorgegeben werden. Eine Eins-zu-eins-Umsetzung sei nicht geeignet, die Schlichtung als echte Alternative zum Gerichtsweg zu etablieren, weil sich höhere Standards in Deutschland – etwa beim Versicherungsombudsmann oder in der Energieschlichtung – bereits bewährt haben.

"Die Schlichtung ist eine schnelle, unbürokratische und kostengünstige Lösung. Allerdings dürfen bei Unabhängigkeit, Kompetenz und Rechtmäßigkeit keine Kompromisse gemacht werden", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Der Referentenentwurf für ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vom November 2014 hatte viele Frage offen gelassen, auf die die Bundesregierung nun Antworten finden muss. Dabei sind vor allem grundsätzliche Weichenstellungen von Bedeutung. Zur Absicherung von Unabhängigkeit und Unparteilichkeit privater Schlichtungsstellen sind klare organisatorische Vorgaben und Mitwirkungsrechte von Verbrauchervertretern unerlässlich. Weder sind Unternehmen noch Verbraucherorganisationen sinnvolle Träger von Schlichtungseinrichtungen, weil sie parteiisch sind und sein müssen. Wenn Unternehmen oder deren Verbände Schlichtungsstellen einrichten, ist ein unabhängiger Trägerverein vorzusehen, in dem die wichtigen Entscheidungen in einem paritätisch besetzten Verwaltungsrat fallen.

Auch die rein freiwillige Teilnahme für Unternehmen und die Unverbindlichkeit der Ergebnisse wird vermutlich nicht ausreichen, um die in Deutschland bislang wenig entwickelte Schlichtungskultur voranzubringen.

Zentrale Auffangstelle statt regionaler Zersplitterung
Um ein Schlichtungsangebot für alle Arten von Verbraucherverträgen zu gewährleisten, fordert der vzbv die Einrichtung einer bundeseinheitlichen Auffangschlichtungsstelle. Die Bundesregierung will diese Aufgabe bislang den Bundesländern übertragen.

"Schlichtung braucht Fach- und Rechtskompetenz, aber keine regionale Zersplitterung", sagt Klaus Müller. Bei einer bundeseinheitlichen Auffangschlichtungsstelle könnte dies deutlich besser gebündelt werden als bei einem föderalen Ansatz.

Geltendes Verbraucherrecht nicht unterlaufen
Nachbesserungsbedarf sieht der vzbv auch bei der im Referentenentwurf noch unklaren Regelung zur Anwendung des geltenden Rechts. "Schlichtung ist nur dann eine Alternative, wenn Verbraucherrechte nicht unterlaufen werden. Trotz aller Vorteile darf die Schlichtung nicht zu willkürlichen Ergebnissen führen", so Müller.

Parallel zur Schlichtung muss aber auch die Weiterentwicklung des Rechts durch ordentliche Gerichte möglich bleiben. Bislang unentschiedene Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sollten deshalb weiterhin höchstrichterlich entschieden werden – auch um Schlichtungsstellen Orientierung in der Rechtsanwendung zu geben. Verbraucherzentralen führen in solchen Fällen häufig Musterverfahren. Um diese Aufgabe auch in Zukunft wahrnehmen zu können, ist es wichtig, dass Schlichtungsstellen transparent arbeiten und über ihre Ergebnisse berichten müssen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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