CETA: Nachbesserungen nicht ausreichend


CETA: Europäische Zusatzerklärung erfüllt nicht die Bedingungen des Bundestagsbeschlusses
CETA berücksichtigt Verbraucherinteressen ungenügend und ist aus Verbrauchersicht so nicht zustimmungsfähig - vzbv fordert von Minister Gabriel, das europäische Vorsorgeprinzip zu wahren - CETA ist kein "Goldstandard"-Abkommen, wenig Hoffnung für ein faires TTIP

20. Juni 2025

Die Zusatzerklärung zu CETA weist keine ausreichenden Nachbesserungen auf, um europäische Verbraucherschutzstandards aufrecht zu erhalten. Dies unterstreicht eine Stellungnahme im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). In einem Brief fordert der vzbv Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf, das Vorsorgeprinzip nicht auszuhöhlen.

"Die CETA-Zusatzerklärung ist eine Enttäuschung. Es werden weder rote Linien für das Vorsorgeprinzip gezogen, noch gibt es zusätzliche Schranken für den Investitionsschutz", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). "Mit diesem Schritt hat der Freihandel weiter Vertrauen eingebüßt."

Der Bundestag hatte Ende September umfangreiche und wichtige Nachbesserungen des CETA-Abkommens durch eine Zusatzerklärung beschlossen. Die Zusatzerklärung steht rechtlich auf demselben Niveau wie das Abkommen selbst. Der heute vorgelegte Entwurf enthält jedoch keine rechtlich verbindlichen Formulierungen, die über den bereits bestehenden Text des Abkommens hinausgehen.

"Gerade für das EU-Vorsorgeprinzip muss eine deutliche Ausnahmeklausel definiert werden, um die europäische Regulierungshoheit und damit ein hohes Verbraucherschutzniveau zu sichern.", so Klaus Müller.

Ohne Vorsorgeprinzip kein Verbraucherschutz
Das Vorsorgeprinzip stellt die Grundlage der europäischen Verbraucherrechtsysteme dar. Verbraucher können sich in Europa darauf verlassen, dass Produkte nur auf den Markt kommen, wenn sie sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Dafür sorgen die staatlichen Behörden. In Kanada hingegen tragen die Unternehmen selbst die Verantwortung und werden erst zur Rechenschaft gezogen, wenn ein Schaden entstanden ist – dann mit hohen Geldstrafen. Die gibt es in Europa aber nicht. Damit würde das Verbraucherschutzniveau in Europa erheblich abgesenkt.

Investitions- und Datenschutz bleiben auf der Strecke
Neben der fehlenden Aufrechterhaltung des Vorsorgeprinzips enthält die Erklärung auch keine weiteren Klarstellungen zum Investitionsschutz, Datenschutz und der grundsätzlichen Stellung von Verbraucherrechten. Verbraucherrechte fehlen als Ziel der Vereinbarung und es ist weiterhin möglich, dass ausländische Investoren staatliche Regulierungen im öffentlichen Interesse angreifen.

CETA so nicht als Blaupause für TTIP geeignet
vzbv-Vorstand Klaus Müller zieht aus diesen Defiziten den Schluss: "Ohne die vom Bundestag geforderten substantiellen Nachbesserungen ist CETA nicht zustimmungsfähig. Und erst recht taugt CETA so nicht als Blaupause für TTIP." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 30.10.16
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