Strafverfolgung korrupter Kassenärzte


Compliance im Gesundheitswesen: Strafverfolgung korrupter Kassenärzte darf nicht Standesorganisationen überlassen werden, fordert Transparency
Korruption von Kassenärzten müsse strafrechtlich sanktioniert werden können

(24.01.13) - Transparency International Deutschland fordert die Parteien im Deutschen Bundestag auf, die Strafbarkeit von Korruption von Kassenärzten und in allen anderen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung endlich klar zu regeln. Die Strafverfolgung korrupter Kassenärzte darf nicht Standesorganisationen überlassen werden.

Wolfgang Wodarg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Unser System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beruht auf dem Vertrauen, welches die Menschen unseres Landes als Beitragszahler, Steuerzahler und als Patientinnen und Patienten all denjenigen entgegenbringen müssen, denen Monat für Monat Solidarbeiträge in Milliardenhöhe anvertraut werden. In Kassen, Kliniken, Praxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens wird entschieden, wem nach unseren Gesetzen wann und wie geholfen wird. Alle, die über den Einsatz dieser gewaltigen Ressourcen entscheiden, sind insofern Sachwalter einer öffentlichen Aufgabe. Wenn sie diese ihnen von der Öffentlichkeit anvertraute Entscheidungsmacht für eigennützige Zwecke missbrauchen, ist das Korruption und muss als Bestechung strafbar sein."

Transparency weist darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom Juni vergangenen Jahres es für berechtigt angesehen hat, "Missständen, die allem Anschein nach gravierende finanzielle Belastungen des Gesundheitswesens zur Folge haben, mit Mitteln des Strafrechtes effektiv entgegenzutreten".

Die oft als Fortbildung oder Sonderhonorare getarnten Zuwendungen der Pharma- und Medizinprodukte-Branche, Heilmittelerbringer oder Kliniken an Kassenärzte sind derzeit, nach dem BGH-Urteil nicht strafbar. (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen