Finanzbehörden und Bestechungszahlungen


MAN-Ermittlungen zeige laut Transparency: Stärkung der Finanzbehörden im Kampf gegen Korruption entfaltet Wirkung
Weiterhin kritisch sei offensichtlich fehlendes Unrechtsbewusstsein - Kritik: Gesetzentwurf zur Verschärfung der Angestelltenbestechung nach internationalen Standards liege seit Monaten unbehandelt im Bundestag


(08.05.09) - Die internationale Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. begrüßt, dass die 1999 beschlossene Stärkung der Finanzbehörden Wirkung entfaltet. Die Ermittlungen gegen den MAN-Konzern sollen auf Hinweisen der Finanzbehörden aus einer Betriebsprüfung beruhen. Mit dem Verbot der Auslandsbestechung 1999 wurde auch das Einkommenssteuergesetz geändert (vgl. §4 EStG, Abs. 5, S. 1, Nr. 10, S.3). Seitdem besteht die Dienstverpflichtung für die Betriebsprüfer der Finanzbehörden, bei Verdacht auf Bestechungszahlungen die Staatsanwaltschaft zu informieren.

Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland: "Wir kennen die Einzelheiten noch nicht, es gilt weiter die Unschuldsvermutung. Auf jeden Fall geht es aber um einen großen Komplex mit Verdacht auf umfangreiche Gesetzesverstöße. Die eingeleiteten Ermittlungen zeigen, dass Hinweise aus den Finanzbehörden ein weiterer wichtiger Mosaikstein bei der Entdeckung von unklaren Zahlungen sein können."

Sowohl beim Verbot der Auslandsbestechung von Amtsträgern 1999 als auch beim Verbot der Auslandsbestechung im geschäftlichen Verkehr 2002 wurden internationale Vorgaben rechtlich umgesetzt. Es zeigt sich nach Ansicht von Transparency, dass alte Verhaltensweisen tief verwurzelt sind und Unrechtsbewusstsein sich nur langsam entwickelt. Der rechtlichen Veränderung habe vielerorts keine konsequente Umsetzung in die Praxis gefolgt, insbesondere keine Veränderung der Geschäftskultur mit dem Aufbau eines entsprechenden Unrechtsbewusstseins.

Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "Wenn sich der Verdacht bei MAN bestätigt, dass in einer Vielzahl von Fällen verdeckte Provisionszahlungen im Inland auf Konten von Verwandten und Freunden gingen, bestätigt das unsere Vermutung des fehlenden Unrechtsbewusstseins. Umso wichtiger sei, dass Transparency weiter auf die fatalen Folgen der Korruption hinweist. Wir müssen den Menschen begreiflich machen, dass sie hier auch persönlich eine hohe Verantwortung tragen, und sie dafür gewinnen, sich gegen Korruption zu stellen".

Seit 19 Monaten liege ein Gesetzentwurf zur Korruptionsbekämpfung (Drucksache 16/6558) unbehandelt im Bundestag und werde voraussichtlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr beraten und verabschiedet. Das gleiche gelte für die Verschärfung der Abgeordnetenbestechung, für die noch nicht einmal ein Entwurf vorliege. Beide Vorhaben seien zwingend aus internationalen Konventionen, die Deutschland bereits vor Jahren unterzeichnet habe. Diese Verschleppung sei ein Armutszeugnis für Deutschland. (Transparency: ra)

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