Non-Compliance ahnden: Transparency fordert, dass Korruption von Kassenärzten strafbar wird Entscheidungen von Kassenärzten dürfen nicht durch private oder betriebliche Interessen geleitet sein
(02.07.12) - Der Große Senat in Strafsachen des Bundesgerichtshofes (BGH) hat in seinem Beschluss geurteilt, dass korruptives Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar ist. Laut BGH-Urteil können Kassenärzte aktuell weder als Amtsträger noch als Beauftragte der Krankenkassen angesehen werden. Somit sind Geschenke, Marketingmaßnahmen und andere Vergünstigungen der Pharmaindustrie, Medizinprodukte-Hersteller oder Kliniken an Kassenärzte weiterhin nicht strafbar.
Transparency International Deutschland bedauert, dass der BGH keine Möglichkeit gesehen hat, die Frage der Strafbarkeit von Kassenärzten in Korruptionsdelikten im Wege der Gesetzesauslegung zu klären. Transparency fordert nun den Gesetzgeber auf, Kassenärzte per Gesetz als Amtsträger anzuerkennen, da sie über den Mitteleinsatz der Kassen entscheiden. Jedes Rezept, jede Krankschreibung oder Reha-Verordnung für gesetzlich Versicherte entscheidet über den Einsatz öffentlicher Mittel. Entscheidungen von Kassenärzten dürfen daher nicht durch private oder betriebliche Interessen geleitet sein. Im Gegensatz zu Kassenärzten können angestellte Ärzte als Beauftragte ihres Arbeitgebers bereits jetzt wegen korruptivem Verhalten bestraft werden.
Wolfgang Wodarg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Bürgerinnen und Bürger zahlen Beiträge und Steuern in die gesetzlichen Solidarkassen ein und bringen Ärzten das Vertrauen entgegen, diese dort einzusetzen, wo es nötig ist. Das heißt, Kassenärzte sind Treuhänder einer gesetzlich gesicherten Solidargemeinschaft und sollten daher als Amtsträger klar definiert werden. Der Gesetzgeber und die Kassen sind jetzt gefordert, das Vertrauen der Bevölkerung in die gesetzliche Krankenversicherung durch klare gesetzliche bzw. vertragliche Regelungen zu stärken." (Transparency: ra)
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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