Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit


VdK kritisiert: Koalition knickt vor Teilen der Arbeitgeberlobby ein
Freiwillige Lösungen greifen nicht: "Ohne einen Rechtsanspruch werden viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Familienpflegezeit nicht in Anspruch nehmen können"


(22.02.11) - "Pflege muss den gleichen Stellenwert wie Kindererziehung bekommen. Wenn die Koalition jetzt darauf verzichtet, pflegenden Angehörigen einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit zu geben, geht das in die völlig falsche Richtung. Pflegende Angehörige leisten über Jahre hinweg physische und psychische Schwerstarbeit und entlasten Beitrags- und Steuerzahler um Milliardenbeträge.

Wenn wir die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nicht deutlich verbessern, droht unserem Pflegesystem der Kollaps", erklärte die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Ulrike Mascher. Offenbar hätten viele in der Koalition und bei Arbeitgeberverbänden die Brisanz dieser großen sozialpolitischen Herausforderung unserer Zeit noch nicht erkannt.

"Ohne einen Rechtsanspruch werden viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Familienpflegezeit nicht in Anspruch nehmen können. Die Erfahrung zeigt, dass freiwillige Lösungen in weiten Teilen nicht greifen. Es ist bedauerlich, dass die Koalition nicht auf die fortschrittlichen Unternehmen hört und sich von einer zeitgemäßen Familienpolitik verabschiedet."

Mascher forderte die Bundesregierung auf, die Familienpflegezeit als Rechtsanspruch auszugestalten und durch eine Lohnersatzleistung zu flankieren. Alles andere wäre ein schlechter Beginn für das Jahr der Pflege 2011. (Sozialverband VdK Deutschland: ra)

Sozialverband VdK Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen