Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes


NetzDG: Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben bei der Löschung von Inhalten werden dabei nicht ausgeräumt
Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz

23. Juni 2025

Das Bundeskabinett verabschiedete die Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Unsere Gesellschaft muss sich online wie offline entschieden gegen Hate Speech und Hasskriminalität wenden. Das bedeutet auch, dass soziale Netzwerke kein Ort sein dürfen, in denen in Posts und Kommentarspalten auf illegale Weise gehetzt, beleidigt oder gar zu Straftaten aufgerufen wird. Dass sich die Bundesregierung mit Hass im Netz befasst, ist daher gut und richtig.

Das NetzDG ist dabei aus unserer Sicht ein ungeeignetes Instrument - es delegiert lediglich die genuin staatliche Aufgabe der Rechtsdurchsetzung an internationale Konzerne. Wie wirksam das Gesetz ist – oder auch: wie groß die Kollateralschäden durch sogenanntes Overblocking sind – wissen wir allerdings bis heute nicht. Die Ergebnisse der im ursprünglichen Gesetzestext angekündigten Evaluierung der Maßnahmen nach spätestens drei Jahren liegen noch nicht vor – doch schon jetzt prescht die Regierungskoalition in diesem Jahr mit der zweiten Novelle zu diesem Gesetz vor.

Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz: Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben bei der Löschung von Inhalten werden dabei nicht ausgeräumt. Problematisch ist auch die künftige Ungleichbehandlung von Videosharing-Plattformen und sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung sieht für Videosharing-Anbieter das Herkunftsland in der Pflicht – für die sozialen Netzwerke jedoch nach wie vor das Zielland. Um Rechtssicherheit für Nutzer und Betreiber zu schaffen, werden jedoch einheitliche, transparente und nachvollziehbare Meldewege und Beschwerdeverfahren benötigt, die die Verhinderung von Hate Speech und kriminellen Inhalten mit dem Recht auf Meinungsfreiheit in eine ausgewogene Balance bringen. Auch diese Reform wird die Strickfehler des NetzDG nicht beseitigen. Ein kompletter Neuanfang bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz wäre besser als diese Endlos-Serie von Reformen." (Bitkom: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 15.06.20

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen