Recht auf diskriminierungsfreie Kommunikation


EU-Kommissarin Kroes will Netzneutralität wirtschaftlichen Interessen opfern, kritisiert die Piratenpartei
Piratenpartei: "Wenn profitorientierte Oligopole auch weiterhin das Internet nach Gutdünken gestalten können, wird der freie, demokratische und offene Interaktions- und Kommunikationsraum Internet in ein paar Jahren Geschichte sein"


(04.02.13) - Die Piratenpartei weist darauf hin, dass Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, in einem Gastbeitrag für die französischen Tageszeitung Libération befürwortet haben soll, dass Internetanbieter (ISPs) ihren Kunden einen "differenzierten" Zugang zum Internet bieten. Damit widerspreche die Kommissarin der EU-Rahmenrichtlinie zur Netzneutralität von 2009 und stelle kommerzielle Interessen der Anbieter über das Recht auf diskriminierungsfreie Kommunikation. Die Piratenpartei Deutschland kritisiert die Haltung der Kommissarin scharf und fordert im Gegenzug eine zügige, gesetzliche Verankerung der Netzneutralität auf nationaler und internationaler Ebene.

Dazu Markus Barenhoff, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

"Netzneutralität ist entscheidend für die gleichberechtigte Nutzung der Netzinfrastruktur und damit der Garant für ein freies und offenes Internet. Die Gleichbehandlung jeden Datenverkehrs über das Internet ist der einzig verlässliche Schutz gegen unfairen Wettbewerb, Monopolbildungen bei den Diensteanbietern, einen erschwerten Zugang zu unabhängigen Medien und den Einsatz von Zensurtechnologien durch Staaten und Wirtschaftsunternehmen.

Bereits jetzt verstoßen viele Netzbetreiber gegen das Gebot der Netzneutralität, indem sie von Serviceanbietern Geld für den Zugang zu ihren Kunden verlangen oder eigene Serviceangebote bevorzugen. Internetprovider wie Kabel Deutschland unterbinden und drosseln Filesharing-Plattformen und UMTS-Internetdiensteanbieter greifen mit Proxies, Deep Packet Inspection und JavaScript in die Anwendungsschicht des Datenverkehrs ihrer Kunden ein. Dabei agieren Provider sogar gegenüber Aufsichtsbehörden wie der Bundesnetzagentur vollkommen intransparent.

Damit muss Schluss sein. Wir brauchen eine gesetzlich verankerte Netzneutralität - jetzt. Wenn profitorientierte Oligopole auch weiterhin das Internet nach Gutdünken gestalten können, wird der freie, demokratische und offene Interaktions- und Kommunikationsraum Internet in ein paar Jahren Geschichte sein."

In dieser Hinsicht unterstützt die Partei die Initiative des Europäischen Parlaments, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern.
(Piratenpartei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen