"Lieferkettengesetz dient allein den Gutmenschen"


Ethikverband der deutschen Wirtschaft: Ein Lieferkettengesetz ist unmoralisch
Lieferkettengesetz ungeeignet, bessere Lebensverhältnisse am Ende der Lieferkette zu erreichen



Der Ethikverband der deutschen Wirtschaft fordert, die Pläne für ein Lieferkettengesetz aufzugeben. "Mit diesem Gesetz tragen wir am anderen Ende der Welt zu Ausgrenzung, Ungerechtigkeit und Armut bei", so die Präsidentin des Verbands, Dr. Irina Kummert. Mit einem deutschen Lieferkettengesetz sollen deutsche Unternehmen verpflichtet werden, Standards unserer wohlhabenden westlichen Gesellschaft nicht nur in Deutschland und in Europa, sondern unterschiedslos in allen mehr oder weniger entwickelten Ländern der Welt einheitlich in ihren Lieferketten bis zum letzten Glied zu beachten. Die Befürworter des Lieferkettengesetzes befassen sich zu wenig damit, welche Konsequenzen die Durchsetzung ihrer Moralvorstellungen beispielsweise für eine Frau hat, die in prekären Verhältnissen etwa in einem Land wie Äthiopien ihre Kinder ernähren muss. Seriöse Studien, durchgeführt am Zentrum für Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit (CCRS) der Universität Zürich, belegen, dass eine Bekleidungsfabrik dort vielfach die einzige Möglichkeit, insbesondere für Frauen ist, Geld zu verdienen und selbstbestimmt zu leben.

Das Lieferkettengesetz ist zusätzlich ungeeignet, bessere Lebensverhältnisse am Ende der Lieferkette zu erreichen. Der deutsche Staat soll deutsche Unternehmen sanktionieren, die es versäumen, in ihrer Lieferkette in einem fremden Land die Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltschutzvorgaben zu kontrollieren. Damit wird ignoriert, dass andere Kulturkreise andere Auffassungen über Menschenrechte und wir nicht das Recht haben, unsere Vorstellung davon was das Gute sei, anderen Kulturkreisen vorzugeben. Es macht wenig Sinn, dass deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, in China oder Brasilien die Gewährleistung von Umweltschutzvorgaben zu kontrollieren, wenn sie sie nicht durchsetzen können. Aus der geforderten Kontrolle würde nur eine Berichtspflicht zur Beschreibung unwürdiger Zustände - verbunden mit Schadensersatzansprüchen, einklagbar in Deutschland, wenn die Kontrollberichte nicht geschrieben werden.

Die deutschen Unternehmen sind gefordert und verpflichtet, mit Augenmaß für die konkreten Umstände des Betriebes und des Landes das ihnen Mögliche zu tun, um menschenwürdige Arbeit zu gewährleisten. "Ein Lieferkettengesetz dient allein den Gutmenschen zur Beruhigung und zementiert einen überheblichen Moralimperialismus", so Kummert. Erste Erfahrungen aus Ländern, die schon unter einem Lieferkettengesetz leben, zeugen von dessen Wirkungslosigkeit. Deutlich nachhaltiger ist der Druck der Öffentlichkeit. Der Modehersteller Boohoo im Vereinigten Königreich hat es gerade erfahren. Deshalb sollte die Bundesregierung statt durch ein Lieferkettengesetz durch noch bessere Öffentlichkeitsarbeit überzeugen. (Ethikverband der deutschen Wirtschaft: ra)

eingetragen: 19.08.20
Newsletterlauf: 27.10.20

Ethikverband der deutschen Wirtschaft: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen