EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung


Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
Statement von Peer Heinlein, Geschäftsführer des E-Mail-Anbieters mailbox.org, zum Grundsatzurteil des EU-Gerichtshof zur Vorratsdatenspeicherung



Der EuGH hat einem Grundsatzurteil entscheiden, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Damit ist die VDS in Deutschland wieder einmal vom Tisch. Bereits in den vergangenen Monaten zeigte der EuGH weniger Verständnis für Politiker in den EU-Mitgliedsstaaten, die trotz eindeutiger Rechtslage und -sprechung weiter eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung fordern. Mit ungewöhnlich klaren Worten sorgte Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona, Gutachter des Europäischen Gerichtshofs, in einem Schlussantrag im November 2021 für Furore (Pressemitteilung). Aus seiner Sicht wäre eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung schlicht nicht zulässig.

Seit bald fünfzehn Jahren streiten sich Experten und Politiker nun. Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung führen organisierte Kriminalität, Kinderpornographie, illegales Filesharing, neuerdings auch Hatespeech und andere Straftaten ins Feld. Ihre Gegner werfen ihnen vor, sich über Gerichte, Grundrechte und Werte hinwegsetzen zu wollen und dabei Gesetze und Urteile immer wieder zu ignorieren.

Peer Heinlein, CEO des sicheren E-Mail-Anbieters mailbox.org, zum Urteil des EuGH:
"Ich bin erleichtert, dass auch der EuGH die Vorratsdatenspeicherung wieder einmal gekippt hat und den übergriffigen Wünschen aus der Politik wieder einmal eine klare Absage erteilt. Nach über 15 Jahren Diskussionen muss jetzt endlich Schluss sein. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller Bürgerinnen und Bürger würde alle unter Generalverdacht stellen, wäre ein tiefer Eingriff in unsere Grundrechte und würde rechtswidrigem Missbrauch der gesammelten Daten Tür und Tor öffnen. Wenn, egal wo, alle Gerichte immer wieder zu dem gleichen Ergebnis kommen, muss dies auch die Politik endlich akzeptieren. Die VDS ist tot und nun hoffentlich endlich vom Tisch.

Der EuGH hat mit dem Urteil klargestellt, in welchen Grenzen und unter welchen sehr engen Voraussetzungen eine Erfassung der Daten zulässig ist - beispielsweise bei schweren Verbrechen und stets unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Dies darf keinesfalls mit der breitflächigen und insbesondere anlasslosen Vorratsdatenspeicherung verwechselt werden. Es zeigt ganz im Gegenteil, wie hoch die Hürden für eine Datenerfassung verfassungsrechtlich anzusetzen sind. Und das ist gut so."

mailbox.org engagiert sich schon länger gegen die VDS
mailbox.org hatte noch gestern in einem offenen Brief des Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und gemeinsam mit über 20 weiteren Organisationen und Experten die Ampel-Koalition dazu aufgerufen, die Versprechen des Koaliationsvertrages einzuhalten und auch langfristig den Weg einer massenüberwachungsfreien Politik einzuschlagen.

Schon seit 2015 ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung von mailbox.org vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, wurde jedoch bis heute nicht entschieden. Es ist zu erwarten, dass auch das Bundesverfassungsgericht nun nach dem EuGH-Urteil in gleicher Weise urteilen wird.
(mailbox.org: ra)

eingetragen: 22.09.22
Newsletterlauf: 02.11.22

mailbox.org: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen