Überwachung von Kundendaten


Europäischer Gerichtshof: Internet-Filtersysteme zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen sind unzulässig
Hosting-Provider nicht dazu verpflichtet werden dürfen, die von ihren Kunden gespeicherten Inhalte mit einem Filter-System zu durchsuchen, um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen


(27.02.12) - Der Europäische Gerichtshof hat entschieden (Urteil in der Rechtssache C-360/10): "Der Betreiber eines sozialen Netzwerks im Internet kann nicht gezwungen werden, ein generelles, alle Nutzer dieses Netzwerks erfassendes Filtersystem einzurichten, um die unzulässige Nutzung musikalischer und audiovisueller Werke zu verhindern. Eine solche Pflicht würde sowohl gegen das Verbot verstoßen, einem solchen Anbieter eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen, als auch das Erfordernis nicht beachten, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht einerseits und der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen andererseits zu gewährleisten."
Siehe: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-02/cp120011de.pdf

Die Belgische Verwertungsgesellschaft Sabam wollte den Belgischen Social-Network-Dienst Netlog gerichtlich zur Installation eines solchen Systems zwingen. Damit sollten gespeicherte Dateien sämtlicher Kunden vorbeugend durchsucht werden, um geschütztes Material aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft zu entdecken. Dies ist aber mit europäischem Recht nicht vereinbar.

Der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßt das Urteil, dass der Providerbranche durch die ausdrückliche Bezugnahme auf das in der E-Commerce-Richtline verankerte Verbot der vorbeugenden Überwachung von Inhalten den Rücken stärkt.

Oliver Süme, Vorstand Politik, Recht und Regulierung bei eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft,sagte: "Das Urteil bringt Rechtssicherheit für die europäischen Provider und bestätigt noch einmal ausdrücklich, dass Hosting-Provider nicht für Inhalte haften, von denen sie keine Kenntnis haben." Das Verbot von Filter-Technologien zur Überwachung von Kundendaten sei eine endgültige Absage an die Forderung nach solchen Systemen, mit denen Provider zur Überwachung ihrer Kundendaten gezwungen werden sollen.

Süme erklärte weiter: "Die Internetwirtschaft ist ein wichtiger Konjunkturmotor in der Krise. Deshalb ist es wichtig, dass sie vor rechtswidrigen Forderungen geschützt wird, die einen unzulässigen Eingriff in die technische Infrastruktur der Provider darstellen." (eco: ra)

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