Ein unerlaubter Lauschangriff


Datenschutzvereinigung begrüßt Vorgehen gegen "sprechende Puppe"
Allen räumlich Anwesenden müsse technisch unzweideutig erkennbar gemacht werden, dass eine Sprachübertragung stattfindet



Am 17.02.2017 verkündete die Bundesnetzagentur, dass sie gegen die sprechende Kinderpuppe "Cayla" vorgeht und diese aus dem Verkehr zu ziehen versucht. Sie rief Eltern auf, die "Puppe unschädlich (zu) machen". Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) begrüßt diese Aktion: Der Schaden dieser Puppe besteht darin, dass unerkannt das im Raum gesprochene Wort erfasst und per funkfähige Sendeanlage an einen Provider gesendet wird, was nichts anderes ist als ein unerlaubter Lauschangriff nach § 201 Strafgesetzbuch und damit eine strafbare Spionage. Was mit den Aufzeichnungen passiert, weiß keiner der Nutzer.

Die Kinderpuppe ist aber nur ein derartiges Produkt; vergleichbar sind die Sprachassistenten, heißen sie nun Siri, Alexa, Cortana oder anders, wie sie in Smartphones, Computer, Lautsprecher oder Fernsehgeräten verbaut sind. Die Initiierung der Aufnahmen kann unabsichtlich erfolgen. Nicht eingeweihte Dritte werden derart in jedem Fall um Vertraulichkeitserwartungen betrogen.

Die DVD erkennt, dass derartige "Helferlein" bei korrekter Verwendung nützlich sein können, weist aber zugleich auf die damit verbundenen Gefahren hin: Ihr Einsatz setzt umfassende Informiertheit aller Anwesenden und echte Wahlfreiheit voraus. D.h. ist auch nur ein Gesprächspartner mit der Nutzung eines solchen Tools nicht einverstanden, dann muss es effektiv abgeschaltet werden.

DVD-Vorstandsmitglied Thilo Weichert: "In der Praxis haben wir derzeit noch einen gewaltigen Wildwuchs. Die Initiative der Bundesnetzagentur sollte ein Startschuss dafür sein, diesen einzuhegen. Unabdingbare Voraussetzung für Produkte mit akustisch initiierbarer Sprachübertragungen und -aufzeichnungen muss es sein, dass in der Produktbeschreibung der rechtliche Rahmen und die Risiken dargestellt werden und dass technisch-organisatorische Sicherungsmaßnahmen obligatorisch werden. Dazu gehört, dass allen räumlich Anwesenden technisch unzweideutig erkennbar gemacht wird, dass eine Sprachübertragung stattfindet."

Der Vorsitzende der DVD Frank Spaeing ergänzt: "Für die Betroffenen ist nicht erkennbar, was mit derartigen Sprachaufzeichnungen passiert. In realistischen Fällen landen diese Informationen bei der US-amerikanischen NSA oder bei der heimischen Polizei. Effekt davon kann es sein, dass einem die Einreise in die USA verweigert wird oder plötzlich Strafverfolger zwecks einer Hausdurchsuchung vor der Tür stehen." (DVD: ra)

eingetragen: 06.03.17
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