Durchsetzung der DSGVO


EU-Kommission bessert bei der DSGVO nach – aber nur ein bisschen
Datenschutz-Aufsichtsbehörden sollen besser zusammenarbeiten - Bitkom empfiehlt weitergehende Änderungen für eine europaweit einheitlichere Auslegung des Datenschutzes



Die EU-Kommission will einen Teil der sogenannten GDPR-Review veröffentlichen, mit dem die seit fünf Jahren geltende Datenschutz-Grundverordnung nachgebessert werden soll. Im Mittelpunkt steht dabei eine bessere Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:

"Die deutsche Digitalwirtschaft begrüßt die Initiative der EU-Kommission, die grenzüberschreitende Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung zu vereinfachen und zu harmonisieren. Allerdings wurde die Chance nicht genutzt, bei dieser Überprüfung der DS-GVO längst bekannte gravierende Probleme zu beheben. Es hat sich in den vergangenen fünf Jahren gezeigt, dass das sogenannte Kohärenzverfahren – also die Zusammenarbeit der verschiedenen Datenschutzbehörden untereinander und mit der EU-Kommission – nicht ausreichend funktioniert. Die Unternehmen in Europa stehen heute vor einem Auslegungswirrwarr zwischen den Mitgliedsstaaten, aber auch innerhalb einzelner Länder. Auch in Deutschland kann jede einzelne Landesdatenschutzbehörde ihre eigene Rechtsauffassung vertreten und durchsetzen. Diese Rechtsunsicherheit führt zu einem Standortnachteil, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen – der sich mit der zunehmenden Verbreitung von neuen Technologien wie etwa Künstlicher Intelligenz weiter verschärfen wird. Eine Aufsichtsharmonisierung und die Frage der Beratung der Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden drängt insbesondere auch mit Blick auf anstehende neue Regulierungen wie etwa AI Act, Digital Services Act, Digital Markets Act und Data Act.

Die fehlende Harmonisierung hat zu einem sehr restriktiven Verständnis der DSGVO in einigen Ländern geführt und damit zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen. In Deutschland zögern 62 Prozent bei der Datennutzung, weil sie Angst haben, gegen den Datenschutz zu verstoßen. 60 Prozent haben schon einmal Pläne für Innovationen gestoppt, weil datenschutzrechtliche Vorgaben oder Unsicherheiten sie dazu gezwungen haben. Im Interesse eines funktionierenden Binnenmarktes, des technologischen Fortschritts, der dringend benötigten Forschung – insbesondere im Bereich der Gesundheitsdaten – und des Ziels der EU, Datenräume zu unterstützen, müssen Datenschutzbehörden, Regulierungsbehörden und die Wirtschaft einen neuen Ansatz für Konsens und Dialog finden, um die Datenwirtschaft voranzubringen und gleichzeitig die Grundrechte zu wahren. Nur so kann das ursprüngliche Ziel der DSGVO, nämlich ein einheitliches und zugleich angemessenes Datenschutzniveau in Europa zu schaffen, erreicht werden."

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 602 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für die Gesamtwirtschaft. Die Fragestellungen lauteten: "Inwieweit treffen folgende Aussagen zum Thema Datenpolitik aus Sicht Ihres Unternehmens zu bzw. nicht zu?"; "Haben Sie in Ihrem Unternehmen schon einmal Pläne für Innovationen in Zusammenhang mit der Nutzung von Daten wegen rechtlicher Vorgaben oder Unsicherheiten gestoppt?" (Bitkom: ra)

eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 26.09.23

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen