Akzeptanz der elektronischen Rechnung


Unsicherheit über Auswirkungen der Umsetzung der neuen EU-Mehrwertsteuerrichtlinie
Stellungnahme zu möglichen praktischen Auswirkungen der geänderten Richtlinie


Von Stefan Türke, Director Product Management bei Crossgate

(17.12.10) - Unternehmen spekulieren derzeit über die konkreten Auswirkungen der anstehenden Umsetzung der Vorgaben des EU-Ministerrates (vom Juli 2010) zur Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EC. Die Firmen werden europaweit spätestens ab dem 01.01.2013 die Möglichkeit haben, zu den bereits bekannten und bestehenden noch weitere Verfahren zur Sicherstellung des Vorsteuerabzugs bei elektronischen Rechnungen zu nutzen.

Neben der qualifizierten Signatur und der Übermittlung via EDI-Verfahren wird es also auch noch andere zulässige Wege geben, die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Rechnungsinhalts zu gewährleisten.

Der EU geht es bei der neuen Mehrwertsteuerrichtlinie um die weitere Verbreitung und Akzeptanz der elektronischen Rechnung. Daher stellt sie diese nun der Papierrechnung gleich. Künftig werden nicht mehr ausschließlich konkrete Verfahren zur Erlangung des Vorsteuerabzuges vorgeschrieben. Neben den bewährten Methoden der qualifizierten Signatur und dem EDI-Verfahren (in Deutschland seit 2009 auch ohne die zusammenfassende Sammelrechnung) wird es den Unternehmen in Zukunft freigestellt sein, "andere Verfahren" zur Sicherstellung der "Echtheit" der Rechnungen über den vollen Aufbewahrungszeitraum von (in Deutschland) zehn Jahren zu verwenden. Eine Umsetzung in deutsches Recht wird deutlich vor der durch die EU gesetzte Frist zum 01.01.2013 erwartet.

Da diese "anderen Verfahren" in der EU-Richtlinie nicht weiter konkretisiert wurden, steht zu befürchten, dass die Unsicherheit hinsichtlich der Akzeptanz der dann unternehmensspezifisch umgesetzten Verfahren eher zu- als abnimmt. Vor allem Firmen, die internationale Anforderungen bzw. Strategien bezüglich des elektronischen Rechnungsaustauschs haben, werden mit unterschiedlichen nationalen Umsetzungen konfrontiert sein. Das wiederum wird zu einer steigenden Komplexität, auch bei der eigentlichen Betriebsprüfung, führen. Wenn dann Zweifel an der Unversehrtheit der Rechnungen aufkommen, gefährden Unternehmen den Vorsteuerabzug.

EDI und sauber aufgesetzte Signaturverfahren sind nun seit Jahren praxisetablierte Methoden, um die auch weiterhin geforderte Integrität und Authentizität der elektronischen Rechnungen sicherzustellen. Es herrscht mittlerweile ein hohes Maß an Klarheit darüber, was bei Betriebsprüfungen seitens der Prüfer erwartet wird. Wie auch immer die neu zugelassenen Methoden konkret aussehen werden, ist zu erwarten, dass deren Umsetzung komplex und teuer wird: Schließlich müssen beide Seiten - der Rechnungssender sowie der Empfänger - einig darüber sein, mittels welcher Verfahren die Integrität und Authentizität der Rechnungen über den geforderten Aufbewahrungszeitraum sicher gestellt ist. Aus unserer Sicht werden die EDI- und Signaturverfahren insbesondere aus Kostengründen weiterhin die präferierte Methode bleiben, zumal bei anderen Verfahren die Archivierung eine noch zentralere Rolle spielen wird.

Weiterhin sind die Kosten für die eigentliche elektronische Signatur in einem gesamtheitlichen Ansatz mehr oder weniger vernachlässigbar. Aufwändig sind insbesondere die Elektronifizierung und die Konsolidierung der unterschiedlichen Prozessvarianten beim Versand oder Empfang elektronischer Rechnungen. Die Signatur spielt hier nur eine kleine Rolle, erzeugt dafür jedoch ein hohes Maß an Auditierungssicherheit. Andere Methoden werden sich an diesem Kosten / Leistungsverhältnis messen lassen müssen.

Unternehmen sind insbesondere hinsichtlich der Reduzierung von Komplexität und der Investitionssicherheit gut beraten, die mit dem e-Invoicing zusammenhängenden Prozesse in die Hände eines erfahrenen Dienstleisters zu legen. Der sollte die unterschiedlichen gesetzlichen und sonstigen Compliance-Anforderungen (beispielsweise SAS 70) in den Ländern kennen und über ein Lösungsportfolio verfügen, das flexible und skalierbare Technologien enthält.

Wichtig sind daneben auch praxistaugliche Einführungskonzepte zur Umstellung auf elektronische Rechnungen und die Anbindung der Geschäftspartner. Schließlich sollte ein solcher Dienstleister auch ein Netzwerk zur Bündelung der Rechnungsströme vorweisen können, so dass die Rechnungen nicht zwischen allen Geschäftspartnern bilateral ausgetauscht werden müssen.
(Crossgate: ra)



Crossgate: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen