Akzeptanz der elektronischen Rechnung


Unsicherheit über Auswirkungen der Umsetzung der neuen EU-Mehrwertsteuerrichtlinie
Stellungnahme zu möglichen praktischen Auswirkungen der geänderten Richtlinie


Von Stefan Türke, Director Product Management bei Crossgate

(17.12.10) - Unternehmen spekulieren derzeit über die konkreten Auswirkungen der anstehenden Umsetzung der Vorgaben des EU-Ministerrates (vom Juli 2010) zur Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EC. Die Firmen werden europaweit spätestens ab dem 01.01.2013 die Möglichkeit haben, zu den bereits bekannten und bestehenden noch weitere Verfahren zur Sicherstellung des Vorsteuerabzugs bei elektronischen Rechnungen zu nutzen.

Neben der qualifizierten Signatur und der Übermittlung via EDI-Verfahren wird es also auch noch andere zulässige Wege geben, die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Rechnungsinhalts zu gewährleisten.

Der EU geht es bei der neuen Mehrwertsteuerrichtlinie um die weitere Verbreitung und Akzeptanz der elektronischen Rechnung. Daher stellt sie diese nun der Papierrechnung gleich. Künftig werden nicht mehr ausschließlich konkrete Verfahren zur Erlangung des Vorsteuerabzuges vorgeschrieben. Neben den bewährten Methoden der qualifizierten Signatur und dem EDI-Verfahren (in Deutschland seit 2009 auch ohne die zusammenfassende Sammelrechnung) wird es den Unternehmen in Zukunft freigestellt sein, "andere Verfahren" zur Sicherstellung der "Echtheit" der Rechnungen über den vollen Aufbewahrungszeitraum von (in Deutschland) zehn Jahren zu verwenden. Eine Umsetzung in deutsches Recht wird deutlich vor der durch die EU gesetzte Frist zum 01.01.2013 erwartet.

Da diese "anderen Verfahren" in der EU-Richtlinie nicht weiter konkretisiert wurden, steht zu befürchten, dass die Unsicherheit hinsichtlich der Akzeptanz der dann unternehmensspezifisch umgesetzten Verfahren eher zu- als abnimmt. Vor allem Firmen, die internationale Anforderungen bzw. Strategien bezüglich des elektronischen Rechnungsaustauschs haben, werden mit unterschiedlichen nationalen Umsetzungen konfrontiert sein. Das wiederum wird zu einer steigenden Komplexität, auch bei der eigentlichen Betriebsprüfung, führen. Wenn dann Zweifel an der Unversehrtheit der Rechnungen aufkommen, gefährden Unternehmen den Vorsteuerabzug.

EDI und sauber aufgesetzte Signaturverfahren sind nun seit Jahren praxisetablierte Methoden, um die auch weiterhin geforderte Integrität und Authentizität der elektronischen Rechnungen sicherzustellen. Es herrscht mittlerweile ein hohes Maß an Klarheit darüber, was bei Betriebsprüfungen seitens der Prüfer erwartet wird. Wie auch immer die neu zugelassenen Methoden konkret aussehen werden, ist zu erwarten, dass deren Umsetzung komplex und teuer wird: Schließlich müssen beide Seiten - der Rechnungssender sowie der Empfänger - einig darüber sein, mittels welcher Verfahren die Integrität und Authentizität der Rechnungen über den geforderten Aufbewahrungszeitraum sicher gestellt ist. Aus unserer Sicht werden die EDI- und Signaturverfahren insbesondere aus Kostengründen weiterhin die präferierte Methode bleiben, zumal bei anderen Verfahren die Archivierung eine noch zentralere Rolle spielen wird.

Weiterhin sind die Kosten für die eigentliche elektronische Signatur in einem gesamtheitlichen Ansatz mehr oder weniger vernachlässigbar. Aufwändig sind insbesondere die Elektronifizierung und die Konsolidierung der unterschiedlichen Prozessvarianten beim Versand oder Empfang elektronischer Rechnungen. Die Signatur spielt hier nur eine kleine Rolle, erzeugt dafür jedoch ein hohes Maß an Auditierungssicherheit. Andere Methoden werden sich an diesem Kosten / Leistungsverhältnis messen lassen müssen.

Unternehmen sind insbesondere hinsichtlich der Reduzierung von Komplexität und der Investitionssicherheit gut beraten, die mit dem e-Invoicing zusammenhängenden Prozesse in die Hände eines erfahrenen Dienstleisters zu legen. Der sollte die unterschiedlichen gesetzlichen und sonstigen Compliance-Anforderungen (beispielsweise SAS 70) in den Ländern kennen und über ein Lösungsportfolio verfügen, das flexible und skalierbare Technologien enthält.

Wichtig sind daneben auch praxistaugliche Einführungskonzepte zur Umstellung auf elektronische Rechnungen und die Anbindung der Geschäftspartner. Schließlich sollte ein solcher Dienstleister auch ein Netzwerk zur Bündelung der Rechnungsströme vorweisen können, so dass die Rechnungen nicht zwischen allen Geschäftspartnern bilateral ausgetauscht werden müssen.
(Crossgate: ra)



Crossgate: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen