Vorratsdatenspeicherung und Entschädigung


Vorratsdatenspeicherung: Colt fordert eine für alle TK-Anbieter gleichermaßen faire Entschädigung
Colt Telecom: Die derzeit diskutierte Entschädigungsregelung würde zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen


(07.04.09) - Colt Telecom, Anbieterin von Geschäftskommunikationslösungen, setzt sich für eine faire Entschädigungsregelung für Telekommunikationsanbieter ein, die gezwungen sind, in die Vorratsdatenspeicherung zu investieren, um Vorratsdaten zu speichern und im Rahmen der Strafverfolgung zur Verfügung zu stellen. In der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Entwurf des Telekommunikations-Entschädigungs-Neuordnungsgesetzes (TK-EntschNeuOG) ist momentan eine fallbezogene Einzelentschädigung vorgesehen.

Diese Regelung kritisiert Colt als unausgewogen, da sie Anbieter mit einer hohen Anzahl von Endkunden unangemessen bevorzugt. Um solche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, verweist Colt auf das Beispiel Österreich, wo eine investitionsbezogene Entschädigungsregelung für einen ausgewogenen Ausgleich der entstandenen Kosten sorgt.

"Grundsätzlich begrüßen wir es, dass die betroffenen Unternehmen für ihre Investitionen in die Vorratsdatenspeicherung entschädigt werden sollen – schließlich handelt es sich dabei um eine öffentliche Aufgabe. Bei der Ausgestaltung der Entschädigungsregelung ist aber Augenmaß gefragt", sagt Dr. Jürgen Hernichel, Vorsitzender der Geschäftsführung von Colt Telecom in Deutschland. "Eine Entschädigung nach der Anzahl der staatlichen Abfragen, so wie sie derzeit diskutiert wird, würde nur zu neuem Ungleichgewicht in der Lastenverteilung führen: Da es bei Anbietern mit vielen Endkunden wahrscheinlich zu mehr staatlichen Abfragen kommen wird, werden diese auch eine höhere absolute Entschädigung erhalten, während Anbieter mit einer kleineren Anzahl von Endkunden schlechter abschneiden oder sogar leer ausgehen. Dabei müssen auch diese Anbieter die hohen Investitionskosten in die technischen Voraussetzungen tragen. Es ist nicht einzusehen, warum die Kosten für die Übernahme öffentlicher Aufgaben nur einigen Anbietern aufgebürdet werden sollen, während andere sogar davon profitieren."

In Österreich sei dagegen eine Regelung vorgesehen, die sich an den Kosten orientiere, die den Anbietern tatsächlich entstehen. "Das ist ein faires Modell, da es alle Seiten angemessen berücksichtigt und nicht in den Wettbewerb eingreift", kommentiert Hernichel. "Wir werden uns dafür einsetzen, dass es in Deutschland zu einer ähnlichen Regelung kommt."

Verkehrsdaten sechs Monate lang speichern
Seit dem 1.1.2008 müssen Unternehmen, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringen, Verkehrsdaten sechs Monate lang speichern. Nach aktuellen Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin wird die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt, bis vom Gesetzgeber angemessene Entschädigungsregeln für die betroffenen TK-Unternehmen, die diese öffentliche Aufgabe übernehmen müssen, geschaffen wurden. Die endgültige Entscheidung gegen die Vorratsdatenspeicherung und darüber, ob die Entschädigungsregelung als angemessen gelten kann, wird vom Bundesverfassungsgericht im Beschwerdeverfahren zu treffen sein und steht noch aus. (Colt Telekom: ra)



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen