Für Facebook ist das Kippen von Safe Harbor durch den EuGH problematisch, da es ihr Kerngeschäft betrifft Für Cloud-Lösungen-Anbieter, deren Fokus auf der Bearbeitung und Analyse von Daten einzelner Kunden liegt, sollte es weniger Probleme geben
Von Tom Kemp, CEO und Mitbegründer von Centrify, zum gekippten Safe Harbor-Abkommen
(04.11.15) – Der Europäische Gerichtshof hat das Safe Harbour Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Der EuGH kam zu dem Schluss, dass die persönlichen Daten der europäischen Internet-Nutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt sind.
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"Das Geschäftsmodell von Unternehmen wie Facebook besteht ja aus der Sammlung und Analyse von Daten, sowie dem Verkauf eines indirekten Zugangs zu diesen Daten. Für diese Unternehmen ist das Kippen von Safe Harbour durch den EuGH problematisch, da es ihr Kerngeschäft betrifft. Für Cloud-Lösungen-Anbieter, deren Fokus auf der Bearbeitung und Analyse von Daten einzelner Kunden liegt, sollte es weniger Probleme geben. Vorausgesetzt natürlich, dass sie ihre Cloud-Plattformen so gebaut haben, dass mehrere Cloud-Instanzen unterstützt werden und somit in lokalen Rechenzentren eingesetzt werden können. Kunden sollten auswählen können, in welchem Rechenzentrum ihre Daten gespeichert werden sollen, wenn sie sich für einen Cloud-Anbieter entscheiden. Leider haben viele Anbieter jedoch ihre Cloud-Angebote nicht so konzipiert und verfügen nicht über lokalen Rechenzentren in allen Teilen der Welt.." (Centrify: ra)
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Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
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