Hürden für entgeltfreie, werbefinanzierte Dienste


Änderungsvorschläge zur EU-Datenschutzverordnung bedrohen offenes und vielfältiges Internet: Digitale Wirtschaft kritisiert Vorschläge des EU-Berichterstatters Jan Philipp Albrecht
Das in Deutschland lange etablierte Konzept pseudonymisierter Datenverarbeitung mit Widerspruchsrecht soll mit dem vorliegenden Entwurf gekippt werden


(30.01.13) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. kritisiert den aktuellen Berichtsentwurf des zuständigen Berichterstatters im Europäischen Parlaments, Jan Philipp Albrecht, zur EU-Datenschutzgrundverordnung scharf. Aus Sicht der digitalen Wirtschaft gehen die Vorschläge an der Realität der Informationsgesellschaft vorbei und lassen notwendige Differenzierungen und Risikoabstufungen vermissen. Insbesondere das in Deutschland lange etablierte Konzept pseudonymisierter Datenverarbeitung mit Widerspruchsrecht soll mit dem vorliegenden Entwurf gekippt werden.

"Der Berichterstatter will den Datenschutz mit einen 'One-size fits all'- Ansatz regeln, der nur noch die Einwilligung kennt. Sinnvolle Risikodifferenzierungen, wie sie das deutsche Datenschutzecht schon heute vorsieht, werden nivelliert. Stattdessen werden massive Hürden für entgeltfreie, werbefinanzierte Diensten errichtet, und ihnen damit faktisch die wirtschaftliche Grundlage entzogen", kommentiert Matthias Ehrlich, Vizepräsident des BVDW, die aktuellen Änderungsvorschläge zur EU-Datenschutzverordnung.

Der BVDW erwartet im Falle der unveränderten Umsetzung einen Verlust von Vielfalt und Offenheit im Netz. "Dieser Ansatz wird das Ende offener und spezialisierter Dienste ohne Registrierungspflichten im Netz einläuten. Die jetzt zwangsläufig geforderte Einwilligung kann rechtssicher und dauerhaft nur von registrierten Nutzern eingeholt werden", sagte Ehrlich weiter. "Am Ende verlieren aber vor allem die Internetnutzer. Nicht nur, weil weniger Dienste zur Auswahl stehen, sondern auch, weil alle Anreize für datenschutzfreundlicher Gestaltungen der Angebote zerstört werden."

Der BVDW fordert die mitberatenden Ausschüsse im Parlament und den Ministerrat der EU zur Sicherstellung eines ausgeglichenen, innovationsfreundlicheren EU-Datenschutzrahmens auf. "Die Politik entscheidet hier über die Zukunftsfähigkeit des Internet-Standorts Europa", betonte Ehrlich. (BVDW: ra)

Lesen Sie auch:
Vorschläge mit Unternehmenspraxis kaum vereinbar
Datenschutzreform ein wichtiges Signal

BVDW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen