Bankenverband zur Abstimmung über Trennbankengesetz im Europäischen-Parlament Die Neuverhandlung des Berichtsentwurfs durch die Berichterstatter wird das Gesamtverfahren um mehrere Monate verzögern
(22.06.15) - Mit Sorge nimmt der Bankenverband das Ergebnis der Abstimmung im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments über den Gesetzesvorschlag zur Bankenstrukturreform zur Kenntnis. Das Ergebnis zeigt, dass es auch nach monatelangen Beratungen keinen Konsens darüber gibt, was in dieser wichtigen Frage der richtige Weg ist.
Auf der einen Seite stehen jene, die auf die inzwischen durchgeführten umfangreichen Regulierungsmaßnahmen im Bankensektor noch weiter draufsatteln wollen und auf der anderen Seite jene, die die stabilisierende Wirkung dieser Regulierung erkannt haben und die Bedeutung der Universalbanken für das Wirtschaftswachstum in Europa hervorheben.
"Die Neuverhandlung des Berichtsentwurfs durch die Berichterstatter wird das Gesamtverfahren um mehrere Monate verzögern. Diese fortgesetzte Unsicherheit ist schlecht für die Banken in der EU und ihre Kunden. Um die schwächelnde europäische Wirtschaft in Gang zu bringen, benötigen wir gerade jetzt mehr denn je starke und stabile Universalbanken, die die Unternehmen langfristig sowohl bei ihren Investitionsprozessen als auch bei ihren Exportaktivitäten begleiten können", sagt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. (Bundesverband deutsche Banken – Bankenverband: ra)
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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