Telefon- und Handydaten sind von hoher Bedeutung


BKA-Klarstellung: Erhebung des Bundeskriminalamtes zu den Auswirkungen des Wegfalls der Vorratsdatenspeicherung wird teilweise unzutreffend interpretiert
BKA-Präsident Ziercke: "Erhebung retrograder Verkehrsdaten oft entscheidender Ermittlungsansatz"

(21.02.12) - Die statistische Erhebung des Bundeskriminalamtes (BKA) zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung wird nach BKA-Ansicht in der Berichterstattung der Medien teilweise unzutreffend interpretiert. So werde der Schluss gezogen, Telefon- und Handydaten seien für die Ermittler kriminalistisch uninteressant und marginal. Diese Einschätzung sei aber falsch.

Das BKA stellte laut eigenen Angaben im Zeitraum vom 2. März 2010 bis zum 26. April 2011 Auskunftsersuchen zu 5082 Anschlüssen beziehungsweise IP-Adressen, die die Telekommunikationsanbieter in 4292 Fällen (rund 84 Prozent) nicht beauskunfteten. Hauptanwendungsfälle waren mit rund 90 Prozent Erhebungen der hinter einer IP-Adresse stehenden Kundendaten (Internet). Mit rund 10 Prozent waren retrograde (rückwirkende) Verkehrsdatenerhebungen (Festnetz/Mobilfunk) nach § 100g StPO in weitaus weniger Fällen Gegenstand der Auskunftsersuchen.

Hieraus abzuleiten, Telefoniedaten seien kriminalistisch von marginaler Bedeutung, sei falsch. Die Anzahl von Anfragen zu Telefonanschlüssen sei schon aus technologischer und kriminalistischer Sicht zwingend kleiner als die Anzahl der Auskunftsersuchen zu Anschlussinhabern bei IP-Adressen. Während Telefonnummern grundsätzlich statisch vergeben und in der Regel einem Anschluss fest zuzuordnen seien, würden IP-Adressen zumeist dynamisch vergeben werden und seien damit quantitativ deutlich häufiger Gegenstand von Auskunftsersuchen.

Das Max-Planck-Institut hat laut BKA in einer Studie zu Verkehrsdaten (§ 100g StPO) aus dem Jahre 2008 bereits festgestellt, dass in den Phänomenbereichen der Banden- und Schwerkriminalität retrograde Telefondaten in bestimmten Konstellationen für die Ermittlungen von zentraler Bedeutung sind.

Richtig ist laut BKA, dass ausweislich der Erhebung des BKA in circa 80 Prozent der angefragten Telefonanschlüsse auf Auskunftsersuchen retrograde Verkehrsdaten von den Anbietern übermittelt wurden. Dieses Ergebnis müsse allerdings richtig interpretiert werden:

Die Qualität und Vollständigkeit der Antworten, d. h. - ob nur eingehende oder auch ausgehende Verbindungen oder - ob Daten lediglich mit unvollständigen Rufwahlnummern mitgeteilt wurden, wie es aktuell bei den Ermittlungen gegen die sog. Zwickauer Terrorzelle festzustellen ist, und - insbesondere wie lange zurück in die Vergangenheit die mitgeteilten Daten reichten, war, so das BKA, nicht Gegenstand der Erhebung. Insofern bleibe offen, ob den Ermittlern nicht dennoch ermittlungsrelevante retrograde Daten aus den letzten sechs Monaten fehlten.

Im Erfassungszeitraum der BKA-Erhebung waren 498 Ersuchen bezüglich Telefoniedaten gestellt worden, 97 (rund 20 Prozent) davon gingen vollständig ins Leere. Somit kann der Rückschluss, dass das BKA bei retrograden Verkehrsdatenauskünften zu Telefonanschlüssen fast immer auf vollständige Daten zurückgreifen konnte, nicht gezogen werden.

Zur Dauer der Speicherung von IP-Adressen ist laut BKA festzustellen, dass die Polizei zügig nach Kenntniserlangung über das Vorliegen ermittlungsrelevanter Verkehrsdaten Auskunftsersuchen stellt, oftmals innerhalb von sieben Tagen. Trotzdem gehen die Auskunftsersuchen ausweislich der BKA-Erhebung gerade bei IP-Adressen in rund 90 Prozent der Fälle ins Leere. Die Ergebnisse zeigten, dass zwischen dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung über das Vorliegen ermittlungsrelevanter Verkehrsdaten und der Stellung des Auskunftsersuchens in der Regel (in 86 Prozent der Fälle) maximal sieben Tage lagen.

Das bedeute: Nicht die polizeiliche Reaktionszeit, sondern das Alter der Verkehrsdaten bestimmt den erforderlichen Speicherzeitraum. Die Strafverfolgungsbehörden hätten häufig keinen Einfluss darauf, wie schnell sie von einem Fall und dem Vorliegen eventuell ermittlungsrelevanter Verkehrsdaten erfahren.

BKA Präsident Jörg Ziercke sagte:
"Die Ergebnisse der BKA-Erhebung spiegeln die Erfahrungswerte des BKA wider und treffen Aussagen über Ermittlungsmaßnahmen des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner besonderen Zuständigkeiten. Das BKA führt in der Regel Verfahren aus dem Bereich der Schwerstkriminalität. Dabei ist die Erhebung retrograder Verkehrsdaten für uns oft der entscheidende Ermittlungsansatz, auch zur Aufhellung der Kommunikationsstrukturen und der kriminellen Netzwerke international agierender Straftätergruppierungen." (Bundeskriminalamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen