Verabschiedung des PartGmbB sorgt für die nötige Rechtssicherheit Auch für die PartGmbB gilt der Grundsatz, dass die Berufshaftpflichtversicherung angemessen sein muss
(08.08.13) - Nachdem der Bundestag bereits am 13. Juni 2013 das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) in 2. und 3. Lesung verabschiedet hatte, passierte es am 5. Juli 2013 auch den Bundesrat.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt, dass der Gesetzgeber nach langem politischem Stillstand noch rechtzeitig den Weg für die Einführung der PartGmbB frei gemacht hat. "Mit der PartGmbB erhalten Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer eine neue Gesellschaftsform, die die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft mit der Beschränkung der Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen verbindet. Damit schafft der Gesetzgeber eine attraktive Alternative zur englischen Limited Liability Partnership (LLP). Dies stärkt den Rechtsstandort Deutschland", so der Präsident der BStBK, Dr. Horst Vinken.
Auch für die PartGmbB gilt zwar der Grundsatz, dass die Berufshaftpflichtversicherung angemessen sein muss. Es wird aber gesetzlich klargestellt, dass die Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung erfüllt ist, wenn die Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1 Mio. Euro abgeschlossen wird. Der Gesetzgeber ist damit einer zentralen Forderung der BStBK gefolgt. Es besteht nun nicht mehr die Gefahr, dass die Haftungsbeschränkung nachträglich wegfällt, wenn ein Gericht in einem späteren Haftungsprozess feststellen sollte, dass die Versicherung doch nicht angemessen war. Die Verabschiedung des PartGmbB sorgt für die nötige Rechtssicherheit. (Bundessteuerberaterkammer: ra)
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