Wenig Rückenwind durch den Regulierer


Breko sieht beim Mustervertrag der Bundesnetzagentur für den Schaltverteiler-Zugang erhebliche Schwachstellen
Skeptisch sieht der Breko aber auch die durch die Beschlusskammer getroffenen Regelungen zu Vertragsstrafen für den Fall einer nicht termingerechten Bereitstellung des Schaltverteilers

(31.05.11) - Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (Breko) sieht erhebliche Schwachstellen bei dem durch die Bundesnetzagentur festgelegten Standardvertrag für den Schaltverteiler-Zugang. Der Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen Wettbewerber die Errichtung eines Schaltverteilers bei der Telekom nachfragen können. Mithilfe des Schaltverteilers können die Wettbewerber einen Teil der Kupferleitung durch Glasfaser ersetzen und den Kunden dadurch hochbitratige Breitbandanschlüsse auch dort anbieten, wo es kein VDSL-Angebot der Telekom gibt.

"Mit Blick auf die ehrgeizigen Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung hätten wir uns hier deutlich mehr Rückenwind durch den Regulierer gewünscht", äußert sich Breko-Präsident Ralf Kleint skeptisch.

Kritik übt der Breko vor allem an der Begrenzung des Schaltverteiler-Zugangs auf solche Bereiche, in denen wegen der Länge der Anschlussleitung nicht wenigstens die Hälfte aller Haushalte mit einer Bandbreite von mindestens 1 Mbit/s downstream versorgt werden können. "Mit der Beschränkung auf extrem unterversorgte Gebiete mit Bandbreiten von weniger als 1 MBit/s wird das Potenzial des Schaltverteiler-Konzepts bei weitem nicht ausgenutzt", gibt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers zu bedenken. "Über eine Schaltverteileranbindung könnten auch in ländlichen Regionen Bandbreiten von bis zu 50 MBit/s realisiert werden. Dieser wenig ambitionierte Ansatz des Regulierers passt nicht zu dem ambitionierten Ziel der Bundesregierung bis zum Jahr 2014 mindestens 75 Prozent der Haushalte mit 50 MBit/s und mehr zu versorgen."

Skeptisch sieht der Breko aber auch die durch die Beschlusskammer getroffenen Regelungen zu Vertragsstrafen für den Fall einer nicht termingerechten Bereitstellung des Schaltverteilers. "Die langjährige Erfahrung mit anderen Vorprodukten der Telekom zeigt, dass eine fristgerechte Bereitstellung allenfalls dort funktioniert, wo die Bereitstellungsfristen über wirkungsvolle Vertragsstrafen abgesichert werden", führt Albers weiter aus. "Eine Vertragsstrafe von einmalig 500 Euro wird die notwendige disziplinierende Wirkung aber kaum entfalten können. Schon heute gibt es Schaltverteilerprojekte, bei denen eine Vielzahl der bestellten Schaltverteiler nicht termingerecht verfügbar sind."

Schließlich ist der Breko auch mit der mangelhaften Sicherung einer nichtdiskriminierenden Behandlung von Schaltverteilerprojekten der Wettbewerber gegenüber eigenen Ausbauplanungen der Telekom im Schaltverteilervertrag unzufrieden. Der Verband hatte hierzu im Verfahren eine konkrete Systematik ausformuliert, durch die die notwenige Transparenz gewährleistet werden sollte. "Die seitens der Bundesnetzagentur gewählte Prioritäten-Konzeption lässt demgegenüber erhebliche Lücken, so dass es im Einzelfall schwer festzustellen sein wird, ob die Telekom eigene Ausbauplanungen gegenüber Schaltverteileranfragen der Wettbewerber bevorzugt", sieht Albers auch diesbezüglich noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. (Breko: ra)

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