Novellierung des TKG zu begrüßen


Referentenentwurf der TKG-Novelle 2010: Befugnis der Bundesnetzagentur zur Anordnung von Vertragsstrafen
Regulierung des Telekommunikationsmarktes: Breko befürwortet ausdrücklich das Festhalten des Gesetzgebers an der Ex-ante-Regulierung für wesentliche Vorleistungsprodukte der Deutschen Telekom


(19.11.10) - Der Referentenentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-E) war Thema der Anhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Aus Sicht des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko) ist der vom Bundeswirtschaftsminister eingeschlagenen Weg bei der Novellierung des TKG zu begrüßen.

Ausdrücklich befürwortet der Breko das Festhalten des Gesetzgebers an der Ex-ante-Regulierung für wesentliche Vorleistungsprodukte der Deutschen Telekom. Dies sichert den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt und die erforderlichen verlässlichen Rahmenbedingungen für notwendige Investitionen zum Aufbau neuer, leistungsfähiger Breitbandnetze.

Auch die - wiederholt vom Breko geforderte - Befugnis der Bundesnetzagentur zur Anordnung von Vertragsstrafen unterstützt der Breko explizit. "Eine solche Regelung ist zur effektiven Durchsetzung von Qualitätsvorgaben und vertragskonformen Verhalten gegenüber dem Ex-Monopolisten dringend erforderlich, damit schlechte Qualität wesentlicher Vorleistungsprodukte nicht folgenlos bleibt", erklärt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Kritik äußerte der Breko an der Überarbeitung der Ziele des Telekommunikationsgesetztes. Der neu eingefügte Regulierungsgrundsatz mit der Möglichkeit zur regionalen Differenzierung erschwert Investitionen in den notwendigen Breitbandausbau in Deutschland. Gerade in der aktuellen Aufbauphase neuer, leistungsfähiger Breitbandnetze sind hohe Investitionen nötig, gleichzeitig werden Prognosen hinsichtlich des Ertrages des investierten Kapitals durch diesen neuen Regulierungsansatz noch schwieriger.

Der Breko warnt an dieser Stelle vor einer investitionshemmenden Regionalisierung der Regulierung. Ein solcher Regulierungsansatz sorgt unnötig für zusätzliche Unsicherheit bei dringend erforderlichen Investitionen für den Breitbandausbau und der Erschließung von Regionen ohne Zugang zu einem Breitbandnetz, ergänzt Albers.

Die Vorschriften des Referentenentwurfs zum Kundenschutz und zur gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen begrüßt der Breko grundsätzlich. Jedoch bedürfen diese Regelungen, insbesondere zum Thema Anbieterwechsel nach Ansicht des Breko einer weiteren Präzisierung damit sich die erwünschten Verbesserungen realisieren lassen. Dazu hat der Breko konkrete Vorschläge zur Überarbeitung dieser Vorschriften beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingereicht. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen