Speziell für Host-Provider: Rechtsunsicherheit


Bitmi: Leider nur wenig Verbesserung bei Störerhaftung
Haftungsprobleme für Provider: Rechtswidrige Inhalte müssen durch den Berechtigten gelöscht werden können

(29.07.15) - Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (Bitmi) sieht kaum eine Verbesserung im neuen Gesetzesentwurf zur Störerhaftung, welcher der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt wurde. Zwar hat die Bundesregierung in dem vorliegenden Gesetzesentwurf die vom Bitmi scharf kritisierte Trennung zwischen Privatperson und kommerziellem Anbieter abgeschafft. Dennoch bleiben für beide bürokratische Hürden. "Die Registrierungs- bzw. Anmeldepflicht erschwert die einfache und unkomplizierte Öffnung und eine gemeinsame Nutzung digitaler Infrastrukturen" beklagt Bitmi Präsident Dr. Oliver Grün.

"Gerade in Zeiten, wo der Ausbau digitaler Infrastrukturen hinkt, können hier Drahtlosstrukturen ein immer wichtigerer Zugangspunkt für Unternehmen und Nutzer werden. Sicher möchten wir, dass niemand Rechtsverstöße im Netz begeht. Die vorliegende Methode scheint uns jedoch ungeeignet, dies zu gewährleisten. Mehr Aufklärung, insbesondere über Urheberrecht, scheint aus unserer Sicht dringend angebracht."

Auf Kritik stoßen außerdem die Regelungen zu Gefahr geneigten Diensten, welche speziell für Host-Provider Rechtsunsicherheit schaffen. "Die Formulierungen zu den Gefahr geneigten Diensten waren bereits im alten Gesetzesentwurf schwierig, da sie eine Umkehr der Beweislast für Provider zumindest nicht ausgeschlossen haben. Mit dem neu hinzugefügten Satz, dass rechtswidrige Inhalte durch den Berechtigten gelöscht werden können müssen, wird dieses Problem weiter verstärkt und nimmt die Provider in Haftung" erklärt Grün. (Bitmi: ra)

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Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

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