Nachweisbarkeit von Rezepturstoffen


Stellungnahme der RFID-Fachgruppe des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) zum Dioxin-Skandal
Ursachen solcher Skandale wie den Dioxinskandal liegen in der Ausrichtung der Großunternehmen alleine auf den Share Holder Value


(14.01.11) - "Wird nur auf den Share Holder Value geschaut, so wird diesen Interessen alles geopfert. Nur so kann es zu kriminellen Vorgängen, wie die Nutzung minderwertiger bzw. nicht erlaubter Verarbeitung von Produkten kommen, um eine Maximierung des Gewinns zu ermöglichen.

Um solchen Fällen vorzubeugen, unterstützen wir einen starken Mittelstand und deren lokale Netzwerke. Wir sehen, dass mittelständische Unternehmer die Verantwortung haben, nicht nur die Gewinnmaximierung zu sehen, sondern auch den Blick für ihr Unternehmen, den Standort, Mitarbeiter und die Nachhaltigkeit, auch für zukünftige Generationen Werte zu schaffen.

Lassen wir die kriminelle Energie einmal weg, die wir nicht ausschließen können, so gibt es aber einen Schutz, Fehler oder auch beabsichtigte Falschlieferungen schnell zu erkennen. So bieten die Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes Lösungen, die eine Transparenz in der Lieferkette ermöglichen und damit solche Probleme frühzeitig entdecken.

Kriminelle Motive und daraus realisierende Skandale in der Lebensmittelindustrie können wir nicht ausschließen, aber es existieren für die Unternehmen, die erhöhte Anforderungen für die Nachweisbarkeit von Rezepturstoffen haben, Lösungen, die solche Probleme aufzeigen.

Die BITMi-Fachgruppe RFID appelliert an alle Anwendungsunternehmen, sich Lösungen zuzulegen, die eine schnelle Aussage zu Inhaltsstoffen ermöglicht, so dass bereits im Wareneingang, spätestens jedoch bei der Rezepturverarbeitung entsprechende Warnmeldungen erfolgen.

Damit auch in der Lieferkette eine Transparenz auf Knopfdruck gegeben ist, gibt es die Möglichkeit, Meldungen von Produkten/Chargen und deren Beschaffenheit an zentrale Portale zu senden. Dort kann dann jeder Partner zusätzliche Informationen abrufen."

Harald Dittmar
RFID Fachgruppensprecher
(BITMi: ra)

BITMi: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen